Herr Weber, der Gewerbeverband will die Höchstarbeitszeit für alle Arbeitnehmer zum Ärger der Gewerkschaften auf 50 Stunden anheben. Macht das krank?
Michael Weber: Es hängt davon ab, wie andauernd die Situation ist, in der jemand 50 Stunden pro Woche arbeitet. Grundsätzlich gilt: Der Mensch ist ein Wesen wie jedes andere. Wenn er etwas geleistet hat, braucht er danach Erholung. Er braucht kurzfristig über den Tag verteilt genügend Erholungsphasen, aber auch abends und am Wochenende.
Was geschieht, wenn jemand mehrere Wochen hintereinander 50 Stunden und mehr arbeitet?
Grundsätzlich ermüdet Arbeit. Und diese Ermüdung hat Folgen. Kurzfristig kann man das ausgleichen, aber langfristig zeigt die Ermüdung Auswirkungen. Es geht nicht nur um gesundheitliche Risiken, sondern auch um die Leistung. Wer überarbeitet ist, dessen Leistungsfähigkeit sinkt. Man beginnt, während eines Arbeitstags versteckte Pausen einzubauen – indem man beispielsweise überflüssige Wege geht.
Kommt es aus arbeitspsychologischer Sicht auf fünf Stunden mehr oder weniger Arbeit in der Woche überhaupt an?
Die psychologischen Auswirkungen von langen Arbeitswochen sind individuell sehr verschieden. Es ist zum Beispiel entscheidend, ob die zusätzliche Arbeitszeit freiwillig und aufgrund einer autonomen Entscheidung des Angestellten geleistet wird, oder ob sie einem aufgezwungen worden ist.
Dann wäre es sinnvoll, diese Unterscheidung im Arbeitsgesetz festzuhalten – die moderne Arbeitswelt ist schliesslich flexibler geworden.
Rechtlich ist es wohl schwierig zu definieren, was Autonomie ist. In der Praxis gibt es unzählige Situationen, wo kein offensichtlicher Zwang herrscht, Überstunden zu machen. Aber subtil wird einem Angestellten signalisiert, dass von ihm erwartet wird, länger zu bleiben. Hier von Flexibilität zu sprechen und das Arbeitsgesetz entsprechend zu ändern, ist heikel.
Warum?
Das Arbeitsgesetz ist letztlich ein Schutzgesetz. Es muss Arbeitnehmende vor Exzessen schützen. Denn Flexibilisierung ist nicht per se gut. Aus arbeitspsychologischer Sicht ist Flexibilität dann zu begrüssen, wenn sie zu mehr Autonomie führt.
Wann ist das der Fall?
Wenn Arbeitnehmer selber und ohne äusseren Druck entscheiden, wie sie ihre Arbeitszeit einteilen. Indem sie etwa auch einmal um 16 Uhr das Büro verlassen, um die Kinder aus der Kita zu holen und für sie das Abendessen zu kochen. Stattdessen arbeitet man nach dem Essen nochmals zwei Stunden.
Der Gewerbeverband hat also Recht. Das ist doch ein Win-Win-Szenario für beide Seiten.
In dem beschriebenen Fall schon. Nur wird es heikel, wenn von dieser Flexibilität ausgehend von den Arbeitnehmern verlangt wird, jeden Tag bis abends um 21h die Mails anzuschauen und gegebenenfalls zu antworten. Dann würde ein Mehr an Flexibilität nicht zu mehr Autonomie führen – sondern zu mehr Leistungsdruck.
Sie sprechen ein weiteres Thema der modernen Arbeitswelt an: die ständige Erreichbarkeit.
Aus arbeitspsychologischer Sicht ist es wichtig, dass wir uns die nötigen Kompetenzen aneignen, um mit dieser ständigen Erreichbarkeit umgehen zu können. Das fängt in Schule und Elternhaus an. Letztendlich muss jeder aber ein Stück weit für sich selber lernen, wie er das anpackt.
In Frankreich wurde über ein «Recht auf Funkstille» nach Feierabend diskutiert. Muss die Erreichbarkeit gesetzlich geregelt werden?
Das wäre aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Viel wichtiger ist, dass die Unternehmen das Thema immer wieder ansprechen. Es soll okay sein, wenn ein Vorgesetzter mal morgens um 1 Uhr ein Mail verschickt – oder ein Angestellter um 23 Uhr eines beantwortet. Nur muss das Unternehmen ganz klar kommunizieren, dass das nicht der Normalfall ist und nicht erwartet wird.
Ein flexibles Arbeitsmodell ist auch das Home Office. Was gilt es da zu beachten?
Das grosse Thema hier ist die Entgrenzung: Wo hört die Arbeit auf und wo beginnt das Private? Es besteht die Gefahr, dass beides zu stark vermischt wird und man so beides vernachlässigt. Also sowohl die Arbeit unkonzentriert macht, aber auch den Kindern, die über Mittag nach Hause kommen, zu wenig Aufmerksamkeit schenkt.
Wie lässt sich das vermeiden?
Arbeitnehmende müssen ihr Verhalten gut beobachten und mit sich und ihrem – privaten und beruflichen – Umfeld Regeln entwickeln. Sonst droht das Zuhause zu einem Ort zu werden, wo die Arbeit weitergeht. Als Arbeitgeber sollte man die Infrastruktur zur Verfügung stellen, die ein reibungsloses Arbeiten von zuhause aus ermöglicht. Dann bietet das Home Office-Modell viele Vorteile: Ein Gewinn an Autonomie, mehr Zeit mit der Familie, das Wegfallen von Pendelstrecken.
Zusammenfassend: Was gilt es aus arbeitspsychologischer Sicht zu beachten, sollte das Arbeitsgesetz reformiert werden?
Über das Gesetz lassen sich längst nicht alle Probleme lösen. Wichtig ist in erster Linie die Unternehmenskultur. Hier muss darauf geachtet werden, dass ein Zuwachs an Flexibilität auch mehr Autonomie für den Arbeitnehmer bedeutet.
Und worauf muss der Gesetzgeber schauen?
Das Gesetz sollte in meinen Augen die Arbeitnehmer vor extremen Anforderungen schützen. Und man sollte nicht wegen jeder kleinen Ausnahme, die in der Praxis mal vorkommt, gleich sämtliche gesetzlichen Vorgaben anpassen. Denn wenn die Arbeitnehmer mit der Ausnahme leben können, haben auch die Arbeitgeber nichts zu befürchten: Wo kein Kläger, da kein Richter.