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Zuger Finanzbetrüger dank TV-Berichten doch noch verurteilt

Zuger Finanzbetrüger dank TV-Berichten doch noch verurteilt

05.04.2016, 17:2205.04.2016, 18:10
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Das Zuger Strafgericht hat ein Betrügerpaar zu Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise drei Jahren verurteilt. Es hatte zwischen April 2006 und Mai 2007 in betrügerischer Art und Weise wertlose Aktien an fast 300 Anleger verkauft. Drei Komplizen erhielten bedingte Strafen von 14, 20 und 24 Monaten, einer zusätzlich eine bedingte Geldstrafe.

Nach ersten Strafanzeigen in den Kantonen Zug und Schwyz in den Jahren 2007 bis 2010 wurde das Verfahren von der zuständigen Zuger Staatsanwältin im November 2011 eingestellt. Es habe keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden können, argumentierte die Untersuchungsrichterin.

SRF-Dokfilm und «Kassensturz» kritisierten Einstellung des Verfahrens

Die TV-Sendung «Kassensturz» weist in ihrem Bericht vom Dienstagabend zum Urteil des Zuger Strafgerichts darauf hin, dass 2011 ein SRF-Dokumentarfilm den Einstellungsbescheid als Fehler bezeichnet und in einem «Kassensturz»-Bericht eine Finanzmarktrecht-Spezialistin den Entscheid kritisiert habe.

Im Oktober 2012 hatte dann das Zuger Obergericht die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Strafuntersuchung fortzusetzen. Ein neuer Staatsanwalt führte das Verfahren und erhob Anklage.

Die Aktien der Scheinfirma wurden gemäss Anklage über ein aggressives Telefonmarketing-Vertriebssystem verkauft. Den Geschädigten soll ein Vermögensschaden von rund 7,2 Millionen Franken entstanden sein. Das Geld ist weg, das Betrügerpaar hat es verprasst.

Schuldsprüche, Freisprüche, Verjährung

Der Hauptangeklagte wurde nun nach mehrtägigem Prozess vom Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft schuldig gesprochen. Das Gericht bestrafte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. 232 Tage Untersuchungshaft werden angerechnet.

Die Frau des Hauptangeklagten wurde wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Davon muss sie 18 Monate absitzen. 162 Tage Untersuchungshaft werden ihr angerechnet.

In beiden Fällen gab es in einzelnen Punkten Freisprüche, in einigen wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Zwei Komplizen wurden wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug verurteilt, einer wegen mehrfacher versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung. (whr/sda)

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