Der Financier Dieter Behring muss sich ab heute wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei vor den Schranken des Bundesstrafgerichts in Bellinzona verantworten. Die Anleger sollen insgesamt im Umfang von 800 Millionen Franken geschädigt worden sein.
Gemäss Anklageschrift hat Dieter Behring mindestens 3,66 Millionen Franken, 1,5 Millionen US-Dollar und 380'000 Euro für private Bedürfnisse verwendet. Mit rund 30 Millionen Franken soll er fremde Verbindlichkeiten gedeckt haben.
Dieter Behring soll rund 5,3 Millionen Franken der auf betrügerische Weise erlangten Gelder für Schmuck und Uhren ausgegeben haben. Gemäss Aufstellung in der Anklageschrift wurden sechsstellige Beträge an Bijouterien und Uhrenhersteller überwiesen.
170'000 Franken flossen für den Erwerb von Weinen und anderen Genussmitteln von Behrings Moor-Park-Gruppe auf die Konten der Vertreiber und Hersteller der Gaumenschmäuse.
Weiter soll sich Behring 2001 einen Lohn von 328'000 Franken überwiesen haben. Für die beiden folgenden Jahre gingen jeweils über 600'000 Franken auf sein Konto.
Dieter Behring wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen zu haben. Die Zahl der Geschädigten beträgt rund 2000, wie der Anklageschrift des Bundesanwaltschaft zu entnehmen ist.
Den Anlegern sei vorgegeben worden, dass die Hälfte ihrer Gelder «mündelsicher» angelegt würden. Die restlichen 50 Prozent sollten in spekulative Werte investiert werden. Wiederum davon würden 30 Prozent mit einem besonderen Handelssystem bewirtschaftet werden.
Der Angeklagte soll den Investoren gemäss Anklageschrift erklärt haben, dass er dieses «Handelssystem Behring» selbst entwickelt und seit Jahren erfolgreich bewirtschaftet habe. Behring habe Jahresrenditen in zweistelliger Prozenthöhe in Aussicht gestellt.
Die Krux: Behring soll weder über ein selbst entwickeltes und marktüberlegenes System verfügt haben. Noch habe er die investierten Gelder damit bewirtschaften wollen.
Rund 165 Millionen Franken flossen unter dem Titel von Lizenzgebühren an die QED Consulting AG und die Redsafe/swisspulse Systems AG. Die Anleger sollen insgesamt im Umfang von 800 Millionen Franken geschädigt worden sein.
Das Strafverfahren gegen Dieter Behring dauert nun schon seit über 10 Jahren. Am 19. Oktober 2004 kam er erstmals in Haft. Ende April 2005 wurde er entlassen. Im März 2007 wurde er ein zweites Mal inhaftiert. Seine Freilassung erfolgte gegen eine Bar-Sicherheitsleistung von einer Million Franken. Zudem wurde eine Passsperre verhängt.
Mehrere Anwälte haben ihr Mandat als Pflichtverteidiger von Dieter Behring bereits niedergelegt oder sind von der Bundesanwaltschaft aus dem Amt entlassen worden. Derzeitiger Privatverteidiger des Angeklagten ist der Zürcher Anwalt Bruno Steiner.
Wegen der Unstimmigkeiten rund um Behrings Verteidigung wird das Bundesstrafgericht zu Prozessbeginn darüber befinden müssen, ob der Angeklagte durch seinen Offizialverteidiger Roger Lerf ausreichend verteidigt wird. Dies hat das Bundesstrafgericht im Februar bekannt gegeben. (whr/sda)