Timo Helbling ist ein unsanfter Riese mit einem weichen Kern und bei allem Einsatz auch einer mit Sinn für Anstand und Fairness. Und kein notorischer Schiedsrichterschreck. Aber es ist, wie es ist: Die Schiedsrichter sind die Unberührbaren im rauen Kontakt-Sport Eishockey.
Timo Helbling ist aufgrund der Regel IIHF 116 (Schlag/Stoss gegen einen Schiedsrichter) vorsorglich für ein Spiel gesperrt und ein Verfahren ist eröffnet worden.
Da geraten zwei aneinander, die nicht aneinander geraten sollten😅! #TimoHelbling und Schiedsrichter Micha Hebeisen...#HomeofSports pic.twitter.com/RtXwfheHTu
— MySportsCH (@MySports_CH) 8. September 2017
Bei einer Analyse des Zwischenfalls – der Riese Timo Helbling (190 cm/100 kg) stösst im Spiel Davos gegen Zug (2:3 n.p) den Schiedsrichterfloh Micha Hebeisen (173 cm/74 kg), der ihm in der Laufbahn steht, von hinten weg – ergeben sich folgende Punkte:
Erstens: Es ist zwar eine spektakuläre Aktion. Aber keine Tätlichkeit. Eine Tätlichkeit wäre eine klar erkennbare Aggression, eine gezielte Aktion gegen den Schiedsrichter abseits des Spiels oder bei einem Spielunterbruch. In diesem Fall aber läuft das Spiel und die Zufälligkeit des Zwischenfalls ist nicht zu übersehen.
Eine harsche Bestrafung (9 Spielsperren oder mehr) ist nicht angezeigt. Aber es ist auch keine Bagatelle, die einfach ignoriert werden darf. Deshalb ist der erste Entscheid (vorsorgliche Sperre für ein Spiel, Eröffnung eines Verfahrens) richtig.
Zweitens: Wenn es weder eine Bagatelle noch eine Tätlichkeit ist, was ist es dann? Es ist ein Zusammenstoss, bei dem sich der Spieler ungeschickt bzw. politisch nicht korrekt verhalten hat. Will heissen: Der Zusammenstoss wäre vielleicht zu vermeiden gewesen. Und wenn der Zusammenstoss als unvermeidlich taxiert wird, dann ist das Wegstossen des Schiedsrichters als respektlose Aktion zu werten. Frivol gesagt: Timo Helbling hätte Micha Hebeisen umarmen (umklammern) sollen.
Drittens: In den letzten Jahren hat sich bei uns schleichend eine Kultur der Respektlosigkeit gegenüber Schiedsrichtern entwickelt, medial angeführt von frustrierten ehemaligen Spielern und begünstigt durch den Opportunismus der Schiedsrichterchefs, die es verlernt haben, sich schützend vor ihre Jungs zu stellen. Es ist an der Zeit, dass gegen diese Kultur der Respektlosigkeit ein Zeichen gesetzt wird.
Was ist ein angemessenes Urteil? Im letzten Frühjahr gab es einen ähnlichen Fall. ZSC-Verteidiger Severin Blindenbacher stiess in der Playoffpartie gegen Lugano Linienrichter Roger Bürgi weg.
Das Urteil damals: nur eine Spielsperre. Es war allerdings ein politisches Urteil (die mächtigen ZSC Lions waren vom Ausscheiden bedroht), das noch durch den Umstand gemildert wurde, dass einer der Einzelrichter mit ZSC-Spielern geschäftlich verbandelt war. Der nicht mehr tragbare Einzelrichter Victor Stancescu hat dann auch die Konsequenzen gezogen und das Handtuch geworfen. Nun sind die Einzelrichter unbefangen.
Aber es ist auch da, wie es ist: Das Blindenbacher-Urteil hat eine wegweisende (nicht eine bindende) Wirkung. Mildernd kann im «Fall Blindenbacher» im Vergleich zum «Fall Helbling» angeführt werden, dass dem ZSC-Verteidiger in einem Spielzug auf dem Weg zur Scheibe Roger Bürgi im Wege stand. Das war bei Timo Helbling nicht der Fall. Der EVZ-Titan musste nicht zwingend diesen Weg fahren und hätte den Zusammenstoss eher vermeiden können als Severin Blindenbacher.
Chef-Schiedsrichter Brent Reiber äussert sich zum Fall Helbling. #HomeofSports #MySportsCH #DAVEVZ pic.twitter.com/SpMYRgQIUt
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Wenn wir alle Faktoren berücksichtigen – die Vorgabe durch das Blindenbacher-Urteil, die Einstufung als Respektlosigkeit (aber nicht als Tätlichkeit) und die Wirkung eines Signals gegen die Kultur der Respektlosigkeit – dann sind drei bis maximal sechs Spielsperren angemessen.
Timo Helbling und der EV Zug können bei der Hockey-Justiz bis Montag, 11.00 ihre Sicht der Dinge darlegen. Das Urteil wird am späten Montagnachmittag erwartet.