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Die kantonalen Sicherheitsbehörden, die Swiss Football League (SFL) und die Spitzenklubs der höchsten Liga haben am Mittwoch ihre «harmonisierten Empfehlungen zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats» publiziert. Das gemeinsame Ziel sei es, Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen zu verhindern.
«Die Schwerpunkte der Empfehlungen liegen bei einer einheitlichen Regelung zur Beweissicherung innerhalb und ausserhalb der Stadien», heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der SFL.
So sollen gemäss den Empfehlungen, welche für die kürzlich gestartete Fussballsaison 2016/2017 gelten, auf den Anmarschwegen der Fans mobile Videoteams der Polizei eingesetzt werden. Diese Teams werden speziell ausgebildet.
Die SFL und die Clubs intensivieren derweil die Überwachung beim Eingang und im Innern der Sportarenen. Auch die Video-Operateure der Clubs werden regelmässig geschult. Zudem ist vorgesehen, dass «bei den Eingängen zu den Fansektoren Gesichtsaufnahmen der Fans gemacht werden, um fehlbare Zuschauer besser identifizieren zu können.» Dabei gehe es nicht um Porträtaufnahmen, sondern um Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln.
Angestrebt wird schliesslich auch ein einheitlicher Standardprozess, damit die Videobeweise von den Clubs an die Polizei gelangen. Bis auf Weiteres wird gemäss den Empfehlungen aber darauf verzichtet, dass sich Zuschauer ausweisen müssen. Ein systematischer Abgleich der Personendaten mit der Hoogan-Datenbank erfolgt damit beim Eintritt in die Fansektoren nicht.
Gemäss den Empfehlungen sollen die zuständigen politischen Behörden – unabhängig von der Fussballliga – nach schwerwiegenden Ereignissen Auflagen erlassen können. Nach Gewalttaten oder Vorkommnissen mit Pyrotechnik könnten demnach Fahnen verboten, der Ticketverkauf regional eingeschränkt oder einzelne oder gar alle Stadionsektoren für einzelne oder mehrere Spiele geschlossen werden.
Die Spitzen aus Politik und Sport streben zudem eine landesweite Vereinheitlichung der Regeln an. So werden beispielsweise zwei bestehende Ausnahmen von der SFL aufgehoben: Auch im Letzigrund in Zürich und im Cornaredo in Lugano müssen nun vor den Fansektoren «so rasch als möglich» Netze installiert werden.
Die Anreise der Gästefans soll mit Fanzügen oder Fanbussen erfolgen. Die Clubs sollen gemäss Mitteilung nicht für Schäden haften, die durch Fantransporte entstehen.
Im Mai hat zudem die Polizeiliche Koordinationsplattform Sport (PKPS) bei der Kapo Freiburg den Betrieb aufgenommen. Sie entstand aus dem Zusammenschluss der Deutschschweizer Zentralstelle Hooliganismus und ihrem Pendant in der Westschweiz. Die SFL, der Schweizerische Fussballverband (SVF) und die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) sind an der neuen Plattform finanziell beteiligt.
Die PKPS soll «eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren sicherstellen, die mit dem Thema Sicherheit im Umfeld des Sports befasst sind». Zudem wird sie gemäss Medienmitteilung die aktuellen Ereignisse permanent verfolgen, auswerten und verbreiten. (sda)