Mit der Revision der Quellenbesteuerung sollen Ungleichbehandlungen beseitigt und ein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ausgeräumt werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will dem Nationalrat bei der Vorlage mit einigen Änderungen folgen.
Einstimmig ist sie der Meinung, dass nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch die Steuerbehörden eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen können. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Bezugsprovision für den Schuldner einer steuerbaren Leistung möchte die WAK wie der Bundesrat bei 1 Prozent festlegen. Der Nationalrat will den Kantonen Spielraum bis 2 Prozent lassen.
Hingegen hat die WAK mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, den Quellensteuertarif nicht auf den Monatstarif zu vereinheitlichen. Stattdessen sollen die Kantone entscheiden, ob sie mit dem Monatstarif oder dem Jahrestarif arbeiten möchten.
Der Gewinnungskostenabzug für ausländische Künstler beträgt nach dem Willen der WAK pauschal 35 Prozent der Bruttoeinkünfte. Der Entscheid fiel mit 11 zu 1 Stimmen. Der Nationalrat hatte 50 Prozent beschlossen. Einigkeit herrscht darüber, dass Sportler und Referenten 20 Prozent Gewinnkosten abziehen können.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Revision einstimmig an. Das Geschäft wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.
(sda)