... damit du dir die neuen Bücher irgendwie leisten kannst.
Sätze wie dieser hier sind für dich völlig normal:
«Die h.L. legt Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO i.V.m. Art. 6 EMRK und Art. 32 BV grosszügig aus – i.c. ist das BGer in E. 2.1 aber a.M. und bemüht eine Figur, welche an die privatrechtliche c.i.c. erinnert (vgl. Fn.12 ff.).»
Du würdest am liebsten einen Privatdetektiv in der Bibliothek stationieren ...
Sachverhalte wie den Folgenden findest du kein bisschen komisch:
«Löwendompteur Leo will Igelzüchterin Inge verklagen, weil Ingo, einer ihrer Igel, seiner Löwin Leonique in die Pfote gebissen hat. Hat Leo Anspruch auf Schadenersatz? Und wenn ja, wie muss er vorgehen?»
Zu einer Open-Book-Prüfung würdest du am liebsten so vorfahren:
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Die beliebtesten Kommentare
Lii
03.06.2016 17:37registriert März 2015
Hab in 2.5 Wochen eine Open-Book-Prüfung. Deshalb meine Frage: Wo kann man das Auto von Punkt 8 mieten? Ich brauch das.
Beim 3. Punkt steht "BG" aus dem Kontext wohl für Bundesgericht. Im Normalfall steht "BG" aber eher für Bundesgesetz, richtig wäre aus meiner Sicht folglich die Abkürzung BGer.
Ja, ich studiere JUS.
Nein, ihr bekommt keine gratis Rechtsberatung.
Ja, es ist manchmal trocken.
Doch, mein Leben macht trotzdem Spass.
Vergessen habt ihr aber noch das Perlenohrenringe-trag-Obligatorium und die Louis Vuitton Tasche, die niemals fehlen darf! (Kann jetzt bei Bedarf auch durch eine Michael Kors Tasche ersetzt werden, sofern man nicht schon eine MK Uhr hat - dann muss man doch ein bisschen abwächseln, sonst denken die anderen noch man wäre arm!) (Ich studier selbst Jus, bevor ihr jetzt sagt ich sei nicht nur gemein sondern richtig fies. Aber diese blöden Jus Tussis gehen mir sowas von auf den Sack!)