Das Haus des Ex-Freundes beim Auszug stark beschädigt sowie geräumt haben soll eine 51-jährige Schweizerin, die sich am Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen schwerer Sachbeschädigung und Veruntreuung verantworten musste. Die Frau streitet alles ab und sagte, ihr ehemaliger Freund wolle ihr etwas anhängen.
Die Beiden waren seit 2002 ein Paar, sie war indes erst im März 2008 in das neue Haus ihres Freundes eingezogen. Zweieinhalb Jahre später kam es zum Bruch. In einer Vereinbarung verpflichtete sich die Frau dazu, das Haus zu verlassen. Der Mann war im Gegenzug bereit, ihr 15'000 Franken zu zahlen.
Die Vereinbarung enthielt auch eine Klausel, wonach die Frau nichts beschädigen dürfe. Die Staatsanwaltschaft warf der Beschuldigten vor, beim Auszug im Haus einen Sachschaden von 23'000 Franken angerichtet zu haben. Sie soll Wände, Möbel, Fensterrahmen und Böden bemalt und verschmiert haben, Lampen beschädigt, Hemden zerschnitten und weitere Kleider in der Entkalkungsmaschine zerstört haben.
Die Frau sagte, sie habe keine Sachbeschädigungen gemacht, denn das sei nicht ihre Art. Die Schäden stammten wohl von ihrem Ex-Freund. Dieser wolle ihr damit etwas anhängen.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, bei ihrem Auszug Möbel, die ihr nicht gehörten, aus dem Haus entfernt zu haben und, teilweise schon zuvor, einen Ferrari, einen Jaguar und einen Motorroller unberechtigt an sich genommen zu haben. Die Deliktsumme dieser vorgehaltenen Veruntreuung beträgt knapp 90'000 Franken.
Die Frau bestritt auch dies. Sie sei Eigentümerin der Gegenstände gewesen, die sie mitgenommen habe, sagte sie. Die Gegenseite verwies auf Urteile des Bezirksgerichts Hochdorf von 2015, gemäss denen die umstrittenen Gegenstände im Besitz des Mannes gewesen seien.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Davon soll die Frau 6 Monate absitzen. Der Staatsanwalt sprach von gekränkter Eifersucht, Rachegelüsten und boshaftem Verhalten. Dass nicht die ganze Strafe bedingt ausfallen solle, begründete er damit, dass die Beschuldigte Zivilgerichtsurteile nicht beachte und immer wieder Geldprobleme habe.
Die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch, weil alles nur behauptet sei. Es gebe keine Beweise, dass die Schäden am Haus nicht schon vor dem Auszug der Frau bestanden hätten. Zur angeblichen Veruntreuung sagte er, dass seine Mandantin davon ausgegangen sei, dass die Gegenstände ihr gehörten.
Einig war man sich vor Gericht nur, dass es in der langjährigen Beziehung kriselte. Dem Ex-Freund wurde vorgeworfen, dass er geizig gewesen sei und seine Freundin als Vorzeigemodell benutzt und ausgenutzt habe. Die Frau wurde als aggressiv, aufbrausend und unberechenbar beschrieben.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt gegeben. (whr/sda)