Schweiz
Krankenkasse

Höchstens zehn Prozent des Einkommen für Prämien der Krankenkasse: SP startet Initiative

Barbara Gysi, Nationalraetin SP-SG, Vizepraesidentin SP Schweiz, Mitte, bei einer Aktion anlaesslich der Lancierung der Praemien-Entlastungs-Initiative, am Dienstag, 26. Februar 2019 in Bern. (KEYSTON ...
SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi (mitte) knackt symbolisch die Prämienlast.Bild: KEYSTONE

Höchstens zehn Prozent des Einkommen für Prämien der Krankenkasse: SP startet Initiative

26.02.2019, 09:5726.02.2019, 13:47

Krankenkassenprämien gehen ins Geld und belasten Schweizer Haushalte stark. Geht es nach dem Willen der SP Schweiz soll in Zukunft niemand mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen müssen.

Bestimmung des massgebenden Einkommens
Die steuerbaren Einkünfte werden als massgebendes Einkommen bestimmt, da diese im Steuerrecht bereits klar definiert sind. Steuerbare Einkünfte sind alle Einkünfte, die bei der Steuererklärung angegeben werden müssen, also etwa Nettolohn, Zinsen, Mieteinnahmen etc. Werden die steuerbaren Einkünfte als Grundlage verwendet, sind zusätzlich Sozialabzüge für Kinder und insbesondere Alleinerziehende vorzusehen, da diese sonst gegenüber dem heutigen System schlechter gestellt würden. Weitere Sozialabzüge könnten vom Gesetzgeber definiert werden.
Einen Teil des Vermögens soll auch in der Bestimmung des massgebenden Einkommens berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass Haushalte mit tiefem Einkommen aber hohen Vermögen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten. Vorgeschlagen wird ein Fünftel des Reinvermögens. Insgesamt kommen wir so auf folgendes, massgebendes Einkommen: Steuerbare Einkünfte, minus Sozialabzüge für Kinder und Alleinstehende, plus 1/5 des Reinvermögens.

Unterschriften für ihre Prämien-Entlastungs-Initiative will die SP ab Dienstag sammeln, wie die Partei an einer Medienkonferenz in Bern ankündigte. Die Initiative verlangt, dass die von den Versicherten zu tragenden Prämien höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen.

3.6 Milliarden Franken Mehrkosten

Eine Differenz muss über Prämienverbilligungen ausgeglichen werden. Diese müssen zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund finanziert werden, den Rest tragen die Kantone. Die Mehrkosten belaufen sich nach Berechnungen der SP auf 3.6 Milliarden Franken.

Mit der Initiative sollen die Mittel für Prämienverbilligungen erhöht und die Versicherten vor «willkürlichen kantonalen Sparmassnahmen bei den Prämienverbilligungen geschützt» werden.

Wegweisendes Bundesgerichtsurteil

Ende Januar für Schlagzeilen gesorgt hatte in diesem Zusammenhang ein Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht verpflichtete den Kanton Luzern rückwirkend tausenden von Familien Prämienverbilligungen auszubezahlen. Der Kanton hatte in einem missglückten Sparversuch 2017 das anspruchsberechtigte Einkommen zu tief angesetzt. Geklagt hatte die SP Luzern.

Die Belastung durch die Prämien seien für untere und mittlere Einkommen untragbar geworden, stellt die SP Schweiz fest. Die durchschnittliche Prämienbelastung sei mittlerweile auf 14 Prozent gestiegen, heisst es mit Verweis auf Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Viele Haushalte bezahlten aber deutlich mehr. 18 bis 20 Prozent Prämienbelastung seien leider keine Seltenheit. Elf Kantone gäben trotz stetig steigender Prämien heute weniger für Prämienverbilligungen aus als noch vor zehn Jahren, kritisiert die SP Schweiz.

CVP-Initiative

Die hohen Krankenkassenprämien sind auch bei der CVP ein Thema. Im Oktober lancierte die Partei ihre Kostenbremse-Initiative. Die Initiative legt fest, dass die Gesundheitskosten - und damit die Prämien - nicht stärker wachsen dürfen als die Gesamtwirtschaft und die Löhne. Laut CVP lassen sich dadurch sechs Milliarden Franken sparen. (whr/sda)

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