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Mehr arbeiten, weniger Ruhezeit: Kommission will Arbeitnehmerschutz lockern

Mehr arbeiten, weniger Ruhezeit: Kommission will Arbeitnehmerschutz lockern

21.02.2017, 18:2821.02.2017, 18:37
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Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will den Arbeitnehmerschutz lockern. Sie hat drei parlamentarischen Initiativen zugestimmt. Diese fordern Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und den Regeln zu Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten.

Zwei der Initiativen stammen aus dem Ständerat. Dazu kann die Wirtschaftskommission des Ständerates nun Gesetzesvorlagen ausarbeiten, über die dann das Parlament befinden wird.

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Susanne Leutenegger Oberholzer, Präsidentin der WAK.Bild: KEYSTONE

An ihrer letzten Sitzung hatte die Nationalratskommission die Behandlung der Initiativen auf Eis gelegt. Ein Teil der Kommission wollte dabei bleiben und eine sozialpartnerschaftliche Lösung anstreben, wie Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Mehr als 45 Stunden pro Woche

Die WAK lehnte das aber mit 13 zu 10 Stimmen ab. Die Mehrheit sei der Auffassung, dass das geltende Recht nicht mehr den Realitäten entspreche und wolle das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren, sagte die Kommissionspräsidentin. Die Gegner befürchteten, dass für die Ausnahmen keine klaren Abgrenzungen möglich seien und das Risiko auf die Arbeitnehmenden verschoben werde.

Konrad Graber (CVP/LU) verlangt mit seinem Vorstoss verschiedene Lockerungen. So sollen bestimmte Wirtschaftszweige sowie Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreit werden.

Konrad Graber, CVP-LU, spricht fuer die Kommission zur Altersvorsorge, an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 13. Dezember 2016 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della ...
Konrad Graber hat eine der Initiativen angestossen.Bild: KEYSTONE

Voraussetzung wäre, dass die Arbeitnehmenden einem Jahrszeitmodell unterstellt sind, durch das die Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche im Durchschnitt eingehalten wird.

Arbeitszeit nicht mehr erfassen

Weiter soll die minimale Ruhezeit für erwachsene Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Stunden herabgesetzt werden können.

Das dürfte einmal in der Woche geschehen, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird und mehr als einmal in der Woche, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von vier Wochen eingehalten wird.

Schliesslich will Graber leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Fachspezialisten in ähnlicher Stellung von den Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung ausnehmen. Eine solche Ausnahme fordert auch Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP/SG).

Regeln gerade erst gelockert

Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG) schliesslich verlangt die gleiche Ausnahme für Angestellte von Start-ups, die an der Firma beteiligt sind. Über seine parlamentarische Initiative muss noch die WAK des Ständerates befinden.

Der Bundesrat hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erst vor kurzem gelockert. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120'000 Franken, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können, müssen ihre Arbeitsstunden seit 2016 nicht mehr erfassen. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.

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Eine Lockerung gab es auch für weniger gut verdienende Angestellte: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende. Über diese Lockerungen war lange diskutiert worden, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen konnten.

(sda)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
21.02.2017 18:52registriert Januar 2016
Das ist genau, was ich mir schon lange wünschte: nicht so viele Pausen beim Arbeiten und länger dran bleiben können. Dafür nähme ich eine Lohneinbusse gerne in Kauf.

Danke, liebe Liberalisierer.
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rodolofo
21.02.2017 18:57registriert Februar 2016
Ich schlage vor, die Lockerung der Arbeitnehmer-Rechte in einer ersten Test-Phase an den Ständeräten auszuprobieren.
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blobb
21.02.2017 18:54registriert Juni 2016
ja ne is klar, Arbeitnehmer im Detailhandel haben keinen Gesamtarbeitsvertrag, die kann man ruhig noch ein bischen mehr schröpfen, wehren können sie sich ja eh nicht. toll.
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