Schweiz
Wirtschaft

Sich gegen überrissene Mieten zu wehren, könnte bald schwieriger werden

ZUM BUNDESGERICHTSENTSCHEID UEBER DIE ANFECHTUNG DES ANFANGSMIETZINSES STELLEN WIR IHNEN AM FREITAG, 3. JUNI 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG – Ein wohnungssuchendes Paar besichtiget eine neu ...
Laut einer Studie sind in der Schweiz 40 Prozent der Mietpreise zu hoch.Bild: KEYSTONE

Um die Mieten in der Schweiz ist ein Krieg entbrannt und es betrifft auch dich

Bürgerliche Politiker wollen das Gesetz zugunsten der Vermieter abändern. Der Mieterverband geht auf die Barrikade – und droht mit dem Referendum.
31.01.2018, 10:4701.02.2018, 02:07
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Wer in der Schweiz Wohnungen vermietet, darf dafür keine Fantasiepreise verlangen. Das Gesetz schreibt vor, wie viel Geld ein Vermieter mit seiner Liegenschaft verdienen darf. Und es gesteht den Bewohnern zu, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren. Geht es nach bürgerlichen Politikern, sollen diese Regeln allerdings gelockert werden.

Mit mehreren parlamentarischen Initiativen wollen SVP-, FDP- und CVP-Politiker das Mietrecht zugunsten der Vermieter anpassen. Zur Debatte stehen unter anderem folgende Punkte:

  • Eine Miete gilt heute als missbräuchlich, wenn damit ein «übersetzter Ertrag» erzielt wird. Konkret darf ein Vermieter mit seiner Liegenschaft eine Rendite machen, die 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz liegt. Geht es nach FDP-Mann Olivier Feller, soll diese Grenze auf 2 Prozent angehoben werden. Die Vermieter dürften also deutlich mehr Rendite erwirtschaften. Ein Praxisbeispiel: Wenn ein Immobilien-Besitzer in eine Wohnung 250’000 Franken investiert hat, darf er beim aktuellen Referenzzinssatz monatlich maximal 1250 Franken Miete verlangen. Nach der Regeländerung wären es 1560 Franken.
  • Aus der Feder von Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP) stammt eine parlamentarische Initiative, die verlangt, dass der Anfangsmietzins nur noch in «absoluten Ausnahmefällen» angefochten werden kann. Heute kann sich ein Mieter nach dem Einzug innert 30 Tagen beschweren, wenn er den Mietzins als missbräuchlich erachtet. Dies gilt nicht nur, wenn der Preis im Vergleich zum Vormieter stark angestiegen ist oder sich der Betroffene wegen einer persönlichen Notlage zum Vertragsabschluss gezwungen sah. Der Mieter kann auch geltend machen, dass er aufgrund des Wohnungsmangels keine andere Wahl hatte, als den Vertrag zu unterschreiben. Geht es nach Egloff, soll eine allgemeine Wohnungsknappheit künftig als Anfechtungsgrund nicht mehr ausreichen.
  • Noch wesentlich weiter geht Philippe Nantermod, FDP-Nationalrat aus dem Wallis. Er fordert, dass sich Mieter nicht mehr gegen missbräuchliche Mieten wehren können, es sei denn, im betroffenen Gebiet herrscht ein Wohnungsmangel. In einem Markt ohne Knappheit könnten «aufgrund von Angebot und Nachfrage nämlich eindeutig gerechte Mieten festgesetzt werden», schreibt Nantermod in seinem Vorstoss.
  • Kommt es zu einem Streit über den Mietzins, kann sich der Vermieter heute darauf berufen, dass sein Preis orts- und quartierüblich sei. Bisher musste er fünf vergleichbare Wohnungen in der Nachbarschaft finden, um dies zu beweisen. Künftig soll es nach dem Willen von Hans Egloff ausreichen, wenn der Vermieter drei Wohnungen von ähnlicher Grösse und in ähnlichem Zustand findet, die im gleichen Preissegment liegen.

Die Pläne der bürgerlichen Politiker haben den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) aufgeschreckt: In einer Online-Aktion ruft er die Bürger dazu auf, einen offenen Brief an die Rechtskommission des Ständerats zu unterschreiben. Diese habe es in der Hand, der «Vermieterlobby die rote Karte» zu zeigen, heisst es im Aufruf. Denn die Vorstösse förderten «gierige Vermieter», anstatt sie zu stoppen.

SMV-Sprecher Michael Töngi sagt: «Die bürgerlichen Politiker übertrumpfen sich derzeit gegenseitig mit immer extremeren Vorstössen, um die Rechte der Mieter zu schwächen.» Manche der Forderungen «würden den Mieterschutz, wie wir ihn heute kennen, schlicht und ergreifend aushebeln.»

«Notfalls ergreifen wir das Referendum.»
SMV-Sprecher Michael Töngi

Töngi verweist auf eine Studie der Raiffeisen-Bank, wonach bereits heute 40 Prozent der Mieten in der Schweiz zu hoch sind. «Die Schweiz kennt keine Kontrolle der Mietzinse. Missbräuche werden nur geahndet, wenn sich die Mieter aktiv zur Wehr setzen.» Dies geschehe zu selten, wie die Studie zeige. «Umso bedenklicher ist es, wenn die rechtlichen Mittel nun noch beschnitten werden sollen.»

Der Mieterverband sei bereit, die Rechte der Mietenden mit allen Mitteln zu verteidigen, so Töngi. «Notfalls ergreifen wir das Referendum.»

«Wenn die Investoren vernünftige Renditen machen dürfen, profitieren auch die Mieter davon, weil das Angebot an attraktiven Wohnungen wächst.»
Hans Egloff (SVP), Hauseigentümer-Präsident

Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff hingegen stellt sich auf den Standpunkt, eine Liberalisierung des Mietrechts sei dringend nötig: «Heute ist die Verrechtlichung so weit fortgeschritten, dass ich kaum mehr eine Wohnung mieten oder vermieten kann, ohne einen Juristen beizuziehen.»

Hans Egloff, Nationalrat und Praesident HEV Schweiz, spricht an einer Medienkonferenz des Hauseigentuemerverbands zum 100 Jahre Jubilaeum des Verbands in Bern, am Freitag, 20. Februar 2015. (KEYSTONE/ ...
Hans Egloff (SVP) will weniger Regeln auf dem Wohnungsmarkt.Bild: KEYSTONE

Das Korsett werde insbesondere für die Hauseigentümer immer enger, argumentiert Egloff. «Wenn praktisch jedermann die Anfangsmiete anfechten kann, wie dies inzwischen der Fall ist, dann ist das ein Bruch mit dem bewährten Vertrauensprinzip.» Er ist überzeugt, dass es für alle Beteiligten Vorteile mit sich brächte, wenn der Markt stärker spielen könnte.

«Wenn die Investoren vernünftige Renditen machen dürfen, profitieren auch die Mieter davon, weil das Angebot an attraktiven Wohnungen wächst.» Dass dies nur im Hochpreissegment der Fall wäre, stellt Egloff in Abrede. So habe sich gerade im Bereich der Luxuswohnungen in den letzten Jahren gezeigt, dass sich eine Überproduktion rächt. «Die Preise sind dort massiv heruntergekommen. Eine 12’000-Franken-Wohnung bringen Sie heute kaum mehr los, wenn es sich nicht wirklich um ein Top-Objekt handelt.»

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105 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Alice36
31.01.2018 11:22registriert Juni 2017
«Wenn die Investoren vernünftige Renditen machen dürfen, profitieren auch die Mieter davon, weil das Angebot an attraktiven Wohnungen wächst.»

Was nützt denn die attraktivste Wohnung wenn sie kein Durchschnittsbürger mehr bezahlen kann?

Ja es gibt die Regeln und Gesetze zum Schutz der Mieter wohl aus gutem Grund. Die gibt es übrigens auch für die Eigentümer.
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x4253
31.01.2018 11:23registriert Juli 2016
Zusammen mit den vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsgesetzes (17 Stunden Arbeitstag für Homeoffice) eine absolute Frechheit, und man muss sich Fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben.

Ich hoffe nur, dass beide Vorstösse mit Pauken und Trompeten versenkt werden, und die federführenden Politiker und deren Parteien einen gewaltigen Chlapf bei den nächsten Wahlen bekommen.
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Lowend
31.01.2018 11:32registriert Februar 2014
Warum in der Schweiz, wo die Mehrheit Mieter sind und die wenigsten wirklich reich sind, dauernd solche Politiker gewählt werden, die nicht im Interesse der Bevölkerung politisieren, sondern nur die Interessen der Wirtschaft und des Kapitals vertreten, ist mir ein Rätsel.

Vermutlich träumt die Mehrheit der Wähler davon, dass sie selber mal reich werden oder sich in ferner Zukunft mal ein Haus leisten können. Anders kann ich mir das nicht erklären!
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