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Schnee bis ins Flachland: Wer muss ihn eigentlich räumen?

Schnee Schaufeln frau
Das erste Mal im Jahr macht's oft noch Spass: Schnee schaufeln.Bild: shutterstock.com
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«Mein Vermieter räumt den Schnee nicht weg: Muss ich selbst zur Schaufel greifen?»

Gianni (36): «Ich lebe zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Jedes Jahr haben wir das gleiche Problem: Niemand räumt den Schnee rund ums Haus weg. Schneeräumen wäre aber eigentlich Sache des Vermieters, oder?
01.12.2020, 07:2301.12.2020, 07:23
nina spielhofer / Comparis

Lieber Gianni

Grundsätzlich ist laut Gesetz (OR Art. 259a) der Vermieter zuständig einen Mangel zu beseitigen, für den der Mieter nichts kann. Dazu gehört zum Beispiel auch der Schnee. Dieser kann rund ums Haus eine Behinderung oder eine Gefahr darstellen. Ein Blick in den Mietvertrag zeigt dir, wer zur Schaufel greifen muss.

Der Mietvertrag entscheidet

Im Mietvertrag kann explizit vermerkt sein, dass die Mieter selbst fürs Schneeräumen rund ums Haus zuständig sind. Wird das nur in der Hausordnung erwähnt, muss die Hausordnung explizit als Bestandteil des Mietvertrages gelten.

Ist das nicht gegeben oder wird nichts erwähnt, bleibt der Vermieter für die Schneeräumung zuständig. Der Vermieter kann selbstverständlich auch jemand anderen damit beauftragen. In den meisten Fällen ist das der Hauswart. Mieter können einen frei geräumten Weg zum Parkplatz oder zur Garage von ca. 7 bis 21 Uhr erwarten.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, sollten Mieter ihn unbedingt darauf hinweisen. Geschieht dann immer noch nichts, können die Mieter eine Mietzinsreduktion beantragen.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Sind dagegen die Mieter fürs Schneeräumen zuständig, müssen sie sich selbstständig organisieren und das Ämtli gerecht aufteilen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Reinigung des Treppenhauses oder die anderen gemeinsam genutzten öffentlichen Räume; vorausgesetzt die Mieter sind dafür zuständig.

Was selbst geräumt werden muss

Der Mieter ist immer für die Instandhaltung aller direkt zum gemieteten Objekt gehörenden Bereiche selber zuständig. Das kann eine Terrasse, ein Balkon oder auch ein Abstellplatz für ein Auto sein. Jeder Mieter muss also selbst zur Schaufel greifen und den Schnee von seinem Parkplatz wegräumen. Bei einem Unfall haftet der Eigentümer.

Geschieht auf dem Grundstück wegen mangelhafter Schneeräumung ein Unfall, haftet grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks. Deshalb sollten Eigentümer immer eine Privat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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