Ein amerikanisches Bundesgericht hat sich in dem Streit zwischen Microsoft und der US-Regierung um Kunden-E-Mails, die in Irland lagern, auf die Seite des Software-Konzerns gestellt.
Die Richter entschieden, dass Daten von Kunden amerikanischer Unternehmen, die ausserhalb der USA gespeichert werden, vor dem direkten Zugriff amerikanischer Behörden geschützt sind.
US-Ermittler wollten nur mit einer richterlichen Erlaubnis aus den USA auf E-Mail-Inhalte zugreifen. Ein Gericht in New York unterstützte sie im vergangenen Jahr. Begründung: Als Teil eines US-Konzerns müsse sich die irische Microsoft-Tochter daran halten.
Microsoft zog dagegen vor ein Berufungsgericht – und das kippte nun die Entscheidung der vorherigen Instanz, wie aus dem Urteil von Donnerstag hervorgeht. Zur Begründung hiess es, US-Recht könne nicht auf diese Weise ausserhalb der USA angewendet werden.
Es war ein wegweisender Streit für den Datenschutz bei US-Unternehmen. Sie waren nach den Snowden-Enthüllungen über ausufernde Überwachung durch US-Geheimdienste verstärkt dazu übergegangen, Daten von Kunden direkt im skeptischen Europa zu speichern.
Microsoft sicherte sich für den Fall einer Niederlage bereits mit einem Modell ab, bei dem die Daten in Rechenzentren der Deutschen Telekom gelagert werden.
(dsc/sda/dpa)