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Tesla ändert Bezeichnung für Fahrassistenten «Full-Self-Driving»

Teslas Fahrassistent «Full-Self-Driving» heisst nun «Supervised Full-Self-Driving»
Teslas Fahrassistent «Full-Self-Driving» heisst nun «Supervised Full-Self-Driving». Bild: Shutterstock

Tesla rudert zurück und ändert den Namen seines Fahrassistenten «Full-Self-Driving»

Selbstfahrende Autos hat Tesla-Chef schon vor Jahren versprochen. Doch der grosse Durchbruch blieb aus. Das schlägt auch auf den Namen des Fahrerassistenzsystems durch.
03.04.2024, 16:10
Christopher Clausen / t-online
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t-online

Tesla hat die Bezeichnung für seinen «Autopiloten» FSD (Full-Self-Driving) geändert und weist nun explizit bereits im Namen darauf hin, dass er jederzeit überwacht werden muss. Neu lautet die Bezeichnung «Supervised Full-Self-Driving» («Überwachtes selbstständiges Fahren»). Denn FSD bedeutet keineswegs, dass das Auto per Knopfdruck das Steuer übernimmt und sich der Mensch auf dem Fahrersitz gemütlich zurücklehnen kann.

Der Musk-Konzern scheint damit nach jahrelanger Kritik an der Bezeichnung «vollständig selbst fahrend» einzugestehen, dass es sich bei der angepriesenen Technologie um nichts mehr als einen fortschrittlichen Fahrassistenten handelt.

Alles begann vor zehn Jahren mit dem Fahrassistenzsystem «Autopilot». Unter diesem grossspurigen Begriff bündelte Tesla seinerzeit seine Assistenten wie den adaptiven Tempomaten, den Spurhalteassistenten und andere Helferlein – und handelte sich prompt Vorwürfe ein: Schliesslich handelt es sich bei den vorhandenen Möglichkeiten nicht wie bei einem Flugzeug um die Fähigkeit, vollkommen ohne Eingriff eines Menschen die Kontrolle zu übernehmen; das ist auch gar nicht erlaubt.

Dennoch kam es zu zahlreichen Unfällen und kritischen Situationen, weil sich die Besitzer der E-Autos auf die Selbstfahrfähigkeiten verlassen hatten. Tesla betont seitdem immer wieder, dass der Fahrer weiterhin jederzeit die Verantwortung für sein Auto übernehmen muss, obwohl der Name Full-Self-Driving etwas anderes glauben macht.

«Überwachtes selbstständiges Fahren» als juristischer Kniff?

In den USA und in Europa wurden mehrfach Klagen wegen falscher Werbeversprechen gegen Tesla eingereicht. Nicht alle wurden zulasten Teslas entschieden, dennoch scheint das Unternehmen vorsichtiger geworden zu sein: Wie das E-Auto-Portal Electrek berichtet, war vor Kurzem erstmals in einer internen E-Mail und Social-Media-Beiträgen von «Supervised Full-Self-Driving» die Rede – also von vollständig selbstständigem Fahren unter Aufsicht.

Doch auch die neue Bezeichnung könnte Fallstricke beinhalten: Schliesslich bräuchte ein zum Selbstfahren fähiges Auto keine Aufsicht. In einschlägigen Medien heisst es deshalb, dies könnte als juristischer Kniff verwendet werden, um bei Rechtsstreitigkeiten mehr Sicherheit zu haben.

Auch beim Ausdruck «Robotaxi» für geplante selbstfahrende Taxis scheint sich das Unternehmen unter Elon Musk inzwischen eine etwas weniger grossspurige Haltung verpasst zu haben, um die Erwartungen von Kunden und Aktionären im Rahmen zu halten.

Die Konkurrenz schläft nicht

Mittlerweile ziehen andere Autohersteller in Sachen automatisiertes Fahren kräftig nach: Mercedes beispielsweise erlaubt Fahren auf Level 3 mit den Oberklassemodellen S-Klasse und EQS, und auch der neue BMW 7er ist für solche Aufgaben zugelassen: Das System ermöglicht Fahrern, auf Autobahnen mit baulich voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen und bei Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h ihre Aufmerksamkeit auf Nebentätigkeiten zu lenken. Dennoch müssen sie jederzeit das Steuer wieder übernehmen können.

Die verschiedenen Autonomielevel von Fahrzeugen

Der Autonomielevel von Fahrzeugen wird in fünf verschiedene Stufen eingeteilt. Ganz autonom fahrende Fahrzeuge sind Autos nach Level 5. Sie verzichten auf Lenkrad und Pedale. In diesen Roboterfahrzeugen gibt es keinen Fahrer.

Bei Fahrzeugen zwischen Level 0 und Level 4 muss der Fahrer ins Lenkrad greifen, entweder immer (bis Level 2) oder zeitweise (Level 3 und 4) – wenn die verschiedenen Assistenzsysteme aus Verkehrs- oder Witterungsgründen nicht mehr automatisch ins Geschehen eingreifen können.

Level-4-Fahrzeuge haben daher noch Lenkrad und Pedale. Bei Level-3-Fahrzeugen beschleunigt, bremst und lenkt das Auto streckenweise selbsttätig. In anderen Situationen fordert das System den Fahrer auf, binnen zehn Sekunden die Kontrolle zu übernehmen.

(t-online)

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16 Kommentare
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Urs der Bär
03.04.2024 16:42registriert Oktober 2022
Bei Volvo heisst das Ding „Pilot Assist“, die waren aus juristischer Sicht definitiv klüger bei der Namensgebung 😉
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