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Pariser Gericht lässt Klage eines Lehrers gegen Facebook zu

Pariser Gericht lässt Klage eines Lehrers gegen Facebook zu

12.02.2016, 21:1613.02.2016, 11:47
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Der US-Internetgigant Facebook darf künftig auch in Frankreich verklagt werden. Ein Berufungsgericht in Paris entschied, dass die französische Justiz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem sozialen Netzwerk und französischen Nutzern grundsätzlich zuständig ist.

Facebook muss der Tatsache ins Auge sehen, dass das Unternehmen auch in Frankreich verklagt werden kann.
Facebook muss der Tatsache ins Auge sehen, dass das Unternehmen auch in Frankreich verklagt werden kann.
Bild: © Dado Ruvic / Reuters/REUTERS

Dass das soziale Netzwerk in seinen Nutzungsbedingungen als Gerichtsstand den US-Bundesstaat Kalifornien angebe und damit rechtliche Auseinandersetzungen in anderen Ländern ausschliesse, sei nicht zulässig. Das Berufungsgericht bestätigte damit am Freitag eine Entscheidung der Vorinstanz.

Aktgemälde führt zu Sperrung

Im vergangenen Jahr hatte sich das Pariser Landgericht mit der Klage eines französischen Lehrers gegen Facebook befasst und die entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen im März für «missbräuchlich» erklärt. Facebook hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

Gustave Courbets «L'Origine du monde» in einer Ausstellung in Riehen BL.
Gustave Courbets «L'Origine du monde» in einer Ausstellung in Riehen BL.
Bild: KEYSTONE

Der Lehrer hatte 2011 auf seiner Facebook-Seite das berühmte Aktbild «Der Ursprung der Welt» des Malers Gustave Courbet (1819-1877) veröffentlicht, das das weibliche Geschlecht zeigt. Sein Nutzerkonto wurde daraufhin gesperrt, woraufhin der Lehrer Facebook verklagte und 20'000 Euro Schadenersatz forderte.

Bei einer Gerichtsanhörung im Januar 2015 argumentierte eine Facebook-Anwältin, dass das Pariser Gericht nicht zuständig sei. Der Lehrer habe die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die als Gerichtsstand Kalifornien vorsehen.

Wohnort kann Gerichtsstand sein

Das Pariser Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Ein Verbraucher könne sich an die Justiz an dem Ort wenden, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des strittigen Vorgangs wohnhaft gewesen sei, urteilten die Richter. Also könne auch vor einem französischen Gericht geklagt werden. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Berufungsgericht an.

Der Anwalt des Lehrers erklärte, mit ihrer Entscheidung habe die französische Justiz ihre «Souveränität» unter Beweis gestellt. Facebook und andere Internetgiganten müssten sich von nun an auch an französische Gesetze halten.

(sda/afp)

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