Der Blick berichtet am Mittwochmorgen, dass sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) Apple vorknüpfe und bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) gegen das Unternehmen klage.
Der Rechtsstreit drehe sich um die Frage, ob Apple die in neuere iPhones (und iPads) integrierte Funkübertragungs-Technologie NFC für andere (Schweizer) Unternehmen öffnen müsse. Hintergrund sei die kurz bevorstehende Lancierung des Bezahldienstes Apple Pay.
«Die Schweiz darf nicht vor Weltkonzernen wie Apple kuschen», wird SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder vom «Blick» zitiert. Apple sperre für andere Zahlsysteme den Zugriff auf die NFC-Vorrichtung des iPhones. «Das ist unseres Erachtens ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.»
Die SKS habe am Dienstag Klage bei der Weko eingereicht, heisst es. Dazu Sara Stalder: «Da mit dem Verhalten von Apple ein krasser Fall unzulässigen Verhaltens eines marktbeherrschenden Unternehmens zu befürchten ist, kann sich die Wettbewerbskommission nicht um die Eröffnung eines Verfahrens drücken.»
Apple wollte keine Stellung nehmen.
Die Weko bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage. Die Problematik sei der Behörde bekannt, sagte Weko-Sekretariat Vizedirektor Olivier Schaller auf Anfrage. Die Wettbewerbsbehörden werden zur Zeit kein Verfahren einleiten, sondern beobachten, wie sich der Markt entwickelt.
Ob Apple dereinst von der Weko gezwungen werden könnte, die NFC-Schnittstelle freizugeben, liesse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, sagte Schaller weiter. Im Fall einer Verfahrenseröffnung wäre erstens zu prüfen, ob eine marktbeherrschende Stellung und zweitens ob ein missbräuchliches Verhalten vorliegen würde. Dann stünde den Wettbewerbsbehörden eine Reihe von Möglichkeiten offen, um das wettbewerbsrechtlich problematische Verhalten zu beenden, sagte er.
Wie der iPhone-Hersteller angesichts eines Marktanteils von rund 50 Prozent in der Schweiz «marktbeherrschend» sein soll, ist nicht klar.
watson hat Konsumentenschützerin Sara Stalder um eine kurze Stellungnahme gebeten. Ihre Antwort per E-Mail:
Der «Sonntagsblick» hatte in seiner letzten Ausgabe über den Konflikt berichtet. Weil der US-Konzern die NFC-Technologie nicht freigebe, zwinge er die Anbieter von Schweizer Handy-Bezahllösungen, auf umständliche Technologien wie QR-Code oder Bluetooth auszuweichen.
Konkret gemeint sind die grossen Schweizer Unternehmen, die hinter Twint und Paymit stehen, allen voran die Finanzdienstleisterin SIX, aber auch Post Finance, Swisscom und diverse Banken.
Die beiden Bezahl-Apps fürs Smartphone sollen laut Ankündigung im Herbst zusammengelegt werden. Der Schritt erfolgt, weil die Schweizer Unternehmen mit vereinten Kräften gegen Apple antreten wollen.
In Zukunft dürften auch andere internationale Konzerne wie Google und Samsung mit ihren Bezahldiensten auf den Markt drängen.
Auch wenn Apple die ins iPhone integrierte NFC-Technlogie für Dritte öffnen muss, heisst dies nicht, dass die Bezahldienste dadurch genau gleich benutzerfreundlich werden:
Bei Apple Pay genügt es, das Gerät in die Nähe des Kassen-Terminals zu halten und sich mittels Fingerabdruck auf dem Home-Button zu identifizieren, um bargeldlos zu bezahlen. Bei den anderen Bezahl-Apps dürfte weiterhin erforderlich sein, das iPhone zuerst zu entsperren und die App zu starten, um eine Transaktion zu bestätigen.
Sprich: Wegen der tiefen Integration ins System (Hardware und Software) wird Apple Pay bezüglich Benutzerfreundlichkeit und Geschwindigkeit bei Transaktionen in jedem Fall im Vorteil bleiben.
Mit Material der Nachrichtenagentur SDA