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Es wäre langsam Zeit, dass Affeltrangen gegen Apple juristisch vorgeht.
Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union hat ein denkwürdiges Urteil gefällt, wie wir seit Freitag wissen. Und ja, man kann es nicht anders sagen: Die EU-Markenrechtsbehörde hat tatsächlich Äpfel mit Birnen verglichen.
Aber nicht irgend eine wild gepflückte Frucht, sondern den berühmtesten angebissenen Apfel der Welt. Denn Apple hat schon vor drei Jahren die Anwälte losgelassen und Einspruch erhoben gegen ein chinesisches Unternehmen, das als Firmenlogo die Silhouette einer Birne verwendet.
Die Apple-Anwälte begründeten den Einspruch damit, dass die Silhouette einer Birne bei den Kundinnen und Kunden zu Verwechslungsgefahr mit dem Apple-Logo führen könnte.
Fanden auch die EU-Markenrecht-Juristen und entschieden, ähm, zugunsten von Apple. Eine Birne sei zwar ganz klar kein Apfel, heisst es in der schriftlichen Begründung. Dennoch habe das Pear-Logo zu viel Ähnlichkeit mit dem Apple-Logo und orientiere sich bezüglich der Gestaltung zu stark daran.
Da half es auch nichts, dass beim chinesische Firmenlogo der Schriftzug «Pear Technologies» dazu gehört ...
Anmerkung der Redaktion: Wir haben lang überlegt, ob wir den Beitrag als Satire kennzeichnen sollen – und uns schliesslich dagegen entschieden. Das EUIPO-Urteil ist echt.