In Frankreich dürfen Eltern ihr Kind so nennen, wie sie es wollen. Nur eine Vorschrift des Staates müssen sie seit 2011 dabei beachten: Der Vorname muss «im Interesse des Kindes» ausgesucht werden. Seither dürfen Eltern ihren Kinder zum Beispiel nicht mehr die Namen «Nutella» oder «Fraise» geben.
Die französische Gemeinde Léguevin in der Nähe von Toulouse hat nun Eltern bei der Staatsanwaltschaft gemeldet, weil sie gegen diese Regel verstossen haben sollen. Denn die Eltern haben für ihren im August geborenen Sohn den Namen «Jihad» ausgesucht, wie verschiedene lokale Medien berichten. Das arabische Wort wird heute vor allem im Sinne von «heiliger Krieg» benutzt, steht aber auch für «Anstrengung», «Kampf» oder «Widerstand». Nun muss ein Gericht über die Zulässigkeit des Namens entscheiden.
Bereits vor fünf Jahren sorgte ein Kind namens «Jihad» für Aufregung. Besser gesagt sein T-Shirt, mit dem der 3-Jährige aus Avignon in den Kindergarten ging. Vorne war aufgedruckt: «Ich bin eine Bombe». Und auf dem Rücken: «Jihad, geboren am 11. September». Das Gericht verurteilte die Mutter und den Onkel des Kindes zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich.
In der Schweiz hat das Zivilstandesamt das Recht, einen von den Eltern gewählten Vornamen abzulehnen. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern ihr Kind nach einem Sachbegriff benennen, der Vorname nur aus einem Buchstaben besteht oder eine Zahlenkombination enthält.
So wurden folgende Namen schon abgelehnt:
(fvo)