International
Schweiz

Europäischer Gerichtshof verurteilt die Schweiz wegen Wegweisung eines Sudanesen

Gegen die Menschenrechte: Schweiz wegen Wegweisung eines Sudanesen verurteilt

30.05.2017, 10:1930.05.2017, 14:08
Mehr «International»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verurteilt wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention. Die Schweiz verletzte das in der Konvention festgehaltene Recht auf Leben und das Folterverbot. Sie wollte zwei asylsuchende Sudanesen in ihr Herkunftsland wegweisen. Bei einem hat der Gerichtshof eine Menschenrechtsverletzung festgestellt. 

Ein seit seiner Schulzeit politisch aktiver Sudanese darf nicht in seine Heimat weggewiesen werden. Der Mann war für die Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement, JEM) aktiv gewesen. Er sammelte im Sudan Geld für die Organisation, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt. Als zwei seiner Kontaktmänner festgenommen worden waren, wurde auch er von den sudanesischen Behörden gesucht. In der Schweiz war der Mann weiterhin sehr aktiv.

An Leib und Leben gefährdet

Der Europäische Gerichtshof hält nun in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei davon auszugehen, dass der Mann an Leib und Leben gefährdet wäre, wenn man ihn in den Sudan wegweisen würde. Seine politischen Aktivitäten hätten wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Behörden auf ihn gelenkt.

Der Mann war im Juli 2012 in die Schweiz eingereist. Er stellte ein Asylgesuch, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch abgelehnt wurde. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht ab. In einem zweiten Fall eines weiteren Sudanesen ist der Gerichtshof hingegen zum Schluss gekommen, dass keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt.

Gemäss Statistik des SEM befanden sich per Ende April 291 Personen aus dem Sudan im Asylprozess in der Schweiz. 116 davon wurden vorläufig aufgenommen, bei vier Personen wurde der Vollzug ausgesetzt. (wst/whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
29 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
dorfne
30.05.2017 11:52registriert Februar 2017
Dieser Entscheid ist einleuchtend! Hab sowieso das dumpfe Gefühl, dass man oft die "Falschen" draussen haben will. Die CH sollte endlich die Zuwanderung aus Eritrea stoppen, das würde mehr bringen, als verfolgte Menschenrechtler zu schikanieren.
8927
Melden
Zum Kommentar
avatar
Dreiländereck
30.05.2017 11:56registriert April 2016
Der Titel könnte auch heißen: Europäischer Gerichtshof bestätigt Wegeeisung eines Sudanesen aus der Schweiz.
5420
Melden
Zum Kommentar
29
Russischer Geheimdienst nahm Schweizer Firmenchef fest – war in Kampfjetdeals involviert
Die Zürcher Firma Galika belieferte die russische Rüstungsindustrie mit Werkzeugmaschinen. Jetzt steht sie im Fokus zweier Strafverfahren: in Moskau und in Bern. Das ist ihr Ende.

Im Gewerbegebiet von Volketswil ZH befinden sich eine Autowaschanlage, eine Carrosserie und zwei Erotiklokale. Dazwischen steht ein graues Geschäftshaus. Man würde nicht denken, dass hier eine Zuliefererfirma der russischen Rüstungsindustrie ihren Hauptsitz hat: die Galika AG.

Zur Story