«Bezirksgericht Aarau: 26.04.2017, 14:00 Uhr (1 Std.), Abteilung Strafgericht, Präsidium 2, Üble Nachrede»: Auf den ersten Blick wirkt der Eintrag auf der Website der Aargauer Gerichte unspektakulär. Doch der Kläger ist prominent: SVP-Nationalrat Andreas Glarner, als Asylchef seiner Partei ein rechter Hardliner, hat einen Mann angezeigt, der ihn als «Berufsrassisten» bezeichnet hatte.
Auslöser war ein E-Mail, in dem Thomas W. (Name geändert) am 29. Januar unter anderem schrieb: «Ja zur erleichterten Einbürgerung! Dass der Berufsrassist Andreas Glarner die direkte Demokratie missbraucht, um seinen Rassenhass zu schüren, müsste gemäss Rassismus-Strafnorm geahndet werden. Aber auch die primitivsten Politiker sind durch ihre Immunität geschützt.»
Der 74-jährige Rentner aus der Region Aarau schickte das Mail an Glarner selber, an diverse Bundesparlamentarier und weitere Empfänger. Dies ging dem SVP-Politiker zu weit, er zeigte Thomas W. noch am nächsten Tag wegen übler Nachrede bei der Polizei an. Glarner verwies darauf, dass Thomas W. schon mehrfach wegen des gleichen Delikts gegen ihn verurteilt worden sei.
Rund einen Monat später erging ein Strafbefehl gegen Thomas W., der Rentner wurde für seine Äusserungen im Mail zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von jeweils 70 Franken, also insgesamt 2100 Franken, verurteilt. Dies akzeptierte der 74-Jährige nicht: Der Mann, der seit Jahren meist wirre, allerdings juristisch harmlose Mails an zahlreiche Empfänger verschickt, erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Deshalb hätte es gestern Mittwochnachmittag in Aarau zur Gerichtsverhandlung kommen sollen.
Hätte, denn Thomas W. erschien nicht. Dies hatte der Rentner am Montag per Brief an die zuständige Gerichtspräsidentin angekündigt – nicht ohne darin noch festzuhalten, er beantrage in Abwesenheit die Bestätigung seiner Unschuld. Weiter schrieb Thomas W., wegen finanzieller Probleme habe er «das letzte, absolut ungerechte Urteil nicht ans Obergericht und wenn nötig ans Bundesgericht weiterziehen» können. Dies kann er nun auch mit der Geldstrafe von 2100 Franken nicht tun – diese ist seit gestern rechtskräftig. Weil der Beschuldigte nicht zur Verhandlung erschien, gilt die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen und Thomas W. muss zahlen.
Im Gegensatz zum Beschuldigten war Kläger Glarner zum Prozess angereist. Er sei nicht vergeblich nach Aarau gekommen, obwohl die Gerichtsverhandlung nicht stattgefunden habe, sagt der SVP-Nationalrat. «Wichtig ist, dass der Strafbefehl nun rechtskräftig ist und der Mann damit weiss, dass sich so was nicht gehört», kommentierte Glarner.
Er habe Thomas W. angezeigt, weil dieser ihn seit Jahren systematisch beleidige und dabei andere Politiker, die Medien oder Angestellte von Oberwil-Lieli einbeziehe, wo Andreas Glarner als Gemeindeammann tätig ist. «Wenn er nur mich persönlich mit solchen Bezeichnungen eindecken würde, wäre mir das egal», hält Glarner, der selber gerne und oft provoziert, auf Nachfrage fest. «Aber es gibt eine ganz klare Schwelle: Wenn mich jemand öffentlich als Rassisten bezeichnet und mir Rassenhass vorwirft, kenne ich kein Pardon.»