Schweiz
Aargau

Sozialhilfe-Betrug im Aargau: Deutsche muss die Schweiz verlassen

Sozialhilfe-Betrug im Aargau: Deutsche muss die Schweiz verlassen

Das Bezirksgericht Zurzach verweist eine 42-jährige Deutsche des Landes, weil sie beim Sozialamt gelogen und illegal Geld bezogen hat. Ein Härtefall liege nicht vor, sagte der Richter.
05.06.2018, 11:00
Fabian Hägler / az Aargauer Zeitung
Mehr «Schweiz»
ARCHIVBILD ZU DEN ZAHLEN ZUR SOZIALHILFE 2016 --- A consultation meeting photographed through the back of a chair in an office of the social center Albisriederhaus on Albisriederstrasse in Zurich, Swi ...
Die Angeklagte fuhr Auto, obwohl ihr der Führerausweis entzogen worden war, sie fälschte ein Arztzeugnis, um unrechtmässig Arbeitslosengelder zu erhalten, bezahlte die fällige Geldstrafe nicht und muss darum mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.Bild: KEYSTONE

Sabine (Name geändert) lebt seit 2007 in der Schweiz. Die 42-jährige Deutsche ist alleinerziehende Mutter, ihre beiden Töchter (13 und 16) besuchen hier die Schule, ihre pflegebedürftige Mutter lebt in einem Heim in der Region. Der Vater der Kinder zahlt monatlich 600 Franken Alimente, er lebt getrennt von der Familie in Deutschland. Dorthin muss auch Sabine zurück, wenn es nach dem Bezirksgericht Zurzach geht.

Dort musste sich die Deutsche am Montag verantworten, weil sie im vergangenen Herbst unrechtmässig Sozialhilfe bezogen hat. Sabine erhielt für zwei Monate, in denen sie angeblich nicht arbeitete, von der Gemeinde gut 4500 Franken ausbezahlt. Dies, obwohl sie in Tat und Wahrheit eine Temporärstelle hatte und dort in derselben Zeit rund 6200 Franken verdiente.

Doch dieses Einkommen gab Sabine beim Sozialamt nicht an. «Ich habe nicht richtig gewusst, dass man das sofort melden muss, in Deutschland hat man drei Wochen Zeit dafür», sagte sie zu Einzelrichter Cyrill Kramer. Dieser schüttelte den Kopf und wies die Angeklagte darauf hin, dass sie das Arbeitseinkommen auch bei einem Gespräch auf dem Sozialamt verschwiegen habe. «Ich habe nicht die Wahrheit gesagt, das war ein grosser Fehler, und das tut mir auch leid», sagte Sabine.

Verwarnung vom Migrationsamt

Richter Kramer sprach sie darauf an, dass genau wegen solcher Fälle in der Bevölkerung von Sozialschmarotzern die Rede sei. «Ich hatte Angst bei der Befragung im Sozialamt, ich habe das nicht mit Absicht gemacht», antwortete Sabine. Während der Verhandlung zeigte sich, dass sie rund 70 000 Franken Schulden angehäuft hat, neben zahlreichen Betreibungen haben sich 50 Verlustscheine angesammelt. Ausserdem ist sie in der Schweiz mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hat insgesamt fünf Vorstrafen.

Sabine fuhr Auto, obwohl ihr der Führerausweis entzogen worden war, sie fälschte ein Arztzeugnis, um unrechtmässig Arbeitslosengelder zu erhalten, bezahlte die fällige Geldstrafe nicht und muss darum mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. «Und Sie haben vom Migrationsamt eine Verwarnung erhalten, mit dem Hinweis, dass Ihnen bei einer nächsten Verfehlung der Entzug der Aufenthaltsbewilligung droht», ergänzte Richter Kramer. Dass sie nach dieser Verwarnung wieder straffällig geworden sei und beim Sozialamt gelogen habe, sei für ihn unverständlich.

Bitte um ein mildes Urteil

Weil die Sachlage derart klar war, konnte Sabine nur um ein mildes Urteil bitten. «Geben Sie mir noch eine letzte Chance, denken Sie an meine Kinder und meine pflegebedürftige Mutter. Es tut mir sehr leid, was passiert ist, ich werde keine Straftaten oder Dummheiten mehr machen.» Die Staatsanwaltschaft verlangte für Sabine eine Geldstrafe von 3000 Franken und eine fünfjährige Landesverweisung. Dies, weil Sozialhilfebetrug ein sogenanntes Katalogdelikt ist, also eine Straftat, die laut Ausschaffungsinitiative die zwingende Landesverweisung zur Folge hat.

Sabines Pflichtverteidigerin sagte, es handle sich um einen leichten Fall, ihre Mandantin solle gebüsst, aber nicht des Landes verwiesen werden. Die Konferenz der Staatsanwälte zieht die Grenze für leichte Fälle bei einer Deliktsumme von 3000 Franken. Mit rund 4500 Franken liege ihre Mandantin noch im Bereich des richterlichen Ermessens. Zudem widerspreche eine Landesverweisung dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses sehe eine solche Massnahme nur vor, wenn eine Person die öffentliche Sicherheit im Land gefährde. Schliesslich liege ein Härtefall vor, für die Kinder wäre eine Rückkehr nach Deutschland ein grosser Einschnitt.

Schuldig im Sinn der Anklage

Einzelrichter Kramer sprach Sabine schuldig, verhängte eine Geldstrafe von 3000 Franken und sprach eine fünfjährige Landesverweisung aus. Es gebe noch keine Gerichtspraxis zur Deliktsumme für leichte Fälle, er orientiere sich an der Empfehlung der Staatsanwälte-Konferenz von 3000 Franken. Kramer betonte, das Freizügigkeitsabkommen sehe eine Landesverweisung auch bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung vor.

Sabine habe sich in den elf Jahren, die sie in der Schweiz ist, kaum um die hiesige Rechtsordnung gekümmert. Sie sei uneinsichtig, immer wieder straffällig geworden und habe trotz Verwarnung des Migrationsamts erneut ein Delikt begangen, «das ist nicht nachvollziehbar». Auch ein Härtefall liege nicht vor, die Kinder könnten ihre schulische Ausbildung in Deutschland weiterführen.

Die Sozialhilfe nimmt uns Schweizern die Frauen weg!

Video: watson/Renato Kaiser
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
33 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Snowy
05.06.2018 11:06registriert April 2016
Tut mir einzig Leid um die Kinder.
23930
Melden
Zum Kommentar
avatar
HerrWeber
05.06.2018 12:31registriert Juli 2016
Jemand, der sich so anstellt und auch Verwarnungen ignoriert, muss damit rechnen, dass er vom langen Arm des Gesetzes gepackt wird.
Ich bin total für eine 2. Chance. Die hat nahezu jeder verdient. Aber hier muss ich einfach sagen, Chance(n) verspielt. Irgendwann ist fertig und man muss die Verantwortung für seine Taten übernehmen.

Und der Spruch "denken Sie an meine Kinder und meine pflegebedürftige Mutter" geht gar nicht. Überhaupt gar nicht. Freifahrtschein, wenn man Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hat? Klar, haben wir ab morgen doch alle... Ne, sorry. Geht gar nicht.
1551
Melden
Zum Kommentar
avatar
marmuel
05.06.2018 12:00registriert August 2015
Sorry, aber klingt echt wie bei RTL... Inklusive HartzIV und Richter show
745
Melden
Zum Kommentar
33
Alpen-Geheimtreffen mit den Amerikanern: Wie die Schweiz einen Angriff abwehren würde
Über 400 Cyberangriffe erwarten die Schweiz, Österreich und die USA in diesen Tagen. Die drei Länder bilden ein Team an der globalen Cyberabwehr-Übung «Locked Shields 2024». Auch Post, SBB und Börsenbetreiberin SIX machen mit.

Die Spannung im «Main War Room» ist mit Händen greifbar. Still, ernsthaft und hoch konzentriert lauschen die teils uniformierten und teils zivil gekleideten Cyberspezialisten aus der Schweiz, aus Österreich und den USA den Worten des Schweizer Offiziers. Er erklärt im Detail, wie die Kommunikation in der Gruppe in den nächsten Tagen abläuft während der Übung zur Cyberabwehr. Auf Englisch. Das ist die Übungssprache.

Zur Story