Die Disziplinaruntersuchung im Fall eines Architekturprofessors ist abgeschlossen. Der Professor wird vom Vorwurf der sexuellen Belästigung entlastet, ha aber gegen den Compliance Guide der ETH Zürich verstossen. Er hat entschieden, die ETH Zürich zu verlassen.
Im September 2018 leitete die ETH Zürich eine Disziplinaruntersuchung gegen einen Professor des Departements Architektur ein. Die durch einen externen unabhängigen Untersuchungsführer durchgeführte und nun abgeschlossene Untersuchung entlastet den Professor vom Vorwurf sexueller Belästigung.
Der Untersuchungsführer kommt zum Schluss, dass der Professor es versäumt hat, seine persönlichen und beruflichen Beziehungen adäquat zu trennen, weshalb sein Verhalten nicht im Einklang mit dem Compliance Guide der ETH Zürich sei. Darin heisst es: «Für die ETH Zürich ist ein respektvoller Umgang miteinander zentral. Sie duldet keine sexuellen Belästigungen, kein diskriminierendes, bedrohendes oder anderes unkorrektes Verhalten.»
Tsüri.ch hatte den Fall im Juni 2018 publik gemacht. Das Online-Magazin berichtete unter anderem von einer Studentin, die einen Kurs des betreffenden Professors besucht hatte und dann via Facebook eine Freundschaftsanfrage von ihm erhielt, worauf sich zunächst eine Unterhaltung über Architektur und laufende Projekte entspannt haben soll. Dann jedoch soll der Professor laut Tsüri.ch eine Nachricht verschickt haben, die durchaus als Belästigung gelten könnte.
Der Professor habe die Studentin via Facebook auf einen Drink eingeladen. Gerne könne man sich auf einen Kaffee treffen, meinte die Studentin. Der Professor schlug einen Ort vor. Dann fragt er sie, ob sie ihm ein Bild von ihrem Gesicht schicken könne. Er würde das Gleiche tun. So könnten sie sich sicher erkennen. Die Studentin willigt nicht ein. Daraufhin schickt ihr der Professor ein Oben-Ohne-Bild von sich selbst.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer und der damit verbundenen persönlichen und beruflichen Belastung habe sich der betroffene Professor entschieden, die ETH Zürich per Ende Juli 2019 zu verlassen, wie es in einer Mitteilung der ETH vom Dienstag heisst. Damit se das Untersuchungsverfahren abgeschlossen. (whr)