Die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat eine eidgenössische Volksinitiative zur Förderung der Organspenden in der Schweiz lanciert. Jede verstorbene Person soll automatisch zum Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt.
Die Unterschriftensammlung wurde am Dienstag mit der Publikation im Bundesblatt gestartet, wie die JCI gleichentags bekanntgab.
Derzeit benötigen Organspender in der Schweiz eine Organspendekarte und erklären so ihre Zustimmung zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Theoretisch seien damit alle ab dem Augenblick der geäusserten Zustimmung potenzielle Spender.
In der Praxis wende man sich jedoch im Todesfall an die Angehörigen. In über 60 Prozent der Fälle führe dies dann aber zu einer Ablehnung der Organspende. Der wichtigste Grund dafür sei, dass die Angehörigen nur selten über die Wünsche der verstorbenen Person Bescheid wüssten.
Dies will die JCI mit ihrer Volksinitiative ändern. Künftig soll das Gesetz festlegen, dass alle potenzielle Organ- und Gewebespender sind, es sei denn, sie hätten zu Lebzeiten ihre Ablehnung dazu geäussert.
Auch wenn eine Person keine Organe spenden möchte, käme der Einhaltung ihres Wunsches mit dem Eintrag in ein nationales amtliches Register eine grössere Bedeutung zu, schreibt der JCI. Angehörige von Personen, die eine Organspende ablehnten und sich in das Register eingetragen hätten, würden vom Spital nicht kontaktiert.
Im Fall der vermuteten Zustimmung zur Organspende ohne Registereintrag wende man sich dennoch an die Angehörigen und bespreche den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person, gehe aber klar davon aus, dass diese einer Organspende zugestimmt habe. Denn andernfalls hätte sie sich ins nationale Register eintragen lassen.
In der Schweiz können sieben menschliche Organe gespendet und transplantiert werden. Es sind dies Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Dünndarm und Pankreas. Zu den transplantierbaren Geweben zählen die Hornhaut, fötale Haut und Membranen, kardiovaskuläre Gewebe wie Herzklappen und Blutgefässe sowie Gewebe des Bewegungsapparats wie Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder.
Eine Organspende ist nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders durch die Hirntoddiagnose von zwei unabhängigen Fachärzten nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SMW) festgestellt worden ist.
Jedes Jahr sterben in der Schweiz gemäss JCI etwa hundert Menschen, weil es an Spendenorganen fehlt. Aktuell würden über 1500 Menschen auf eine Organspende warten. Mit 14,2 verstorbenen Spendern pro Million Einwohner im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016 weise die Schweiz eine zwei Mal tiefere Spenderate als Frankreich, Österreich oder Italien auf.
Für die Lancierung der Initiative haben sieben Mitglieder des Projektausschusses, alle aus der JCI Riviera, den Verein «Initiative pour le don d'organes» (Initiative für die Organspende) gegründet. Artikel 119a, Absatz 4 der Bundesverfassung soll demnach neu heissen: «Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.»
Das Volksbegehren wird von verschiedenen Akteuren unterstützt, darunter dem Waadtländer Gesundheitsminister Pierre-Yves Maillard (SP), dem Chef von Swisstransplant, Franz Immer, sowie dem Stiftungsrat von Swisstransplant. (whr/sda)