Schweiz
Basel

Keine Steuer-Direktabzug-Premiere in Basel-Stadt

Vom Grossen Rat hauchdünn abgeschmettert: Kein Steuer-Direktabzug in Basel-Stadt

06.12.2017, 12:1106.12.2017, 13:00

In Basel-Stadt werden die Kantonssteuern auch künftig nicht den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Nach hartem Ringen ist der Grosse Rat am Mittwoch hauchdünn nicht auf eine entsprechende Gesetzesrevision eingetreten.

Der so genannte automatisierte freiwillige Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn hätte Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern vermeiden sollen. Doch nach zweistündiger intensiver Debatte trat das Kantonsparlament mit 48 gegen 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen nicht auf die Vorlage ein.

Nicht freiwillig wäre der Direktabzug indes für die Arbeitgeber in Basel-Stadt gewesen: Diese hätten ihrem im Stadtkanton wohnenden Personal zehn Prozent vom Bruttolohn abziehen und das Geld der Steuerverwaltung überweisen müssen. Gegolten hätte dies für Firmen ab zehn Angestellten; Ausserkantonale hätten sich anschliessen dürfen.

Relativ freiwilligFür Angestellte wäre der Direktabzug freiwillig gewesen: Sie hätten auf den Lohnabzug verzichten oder auch einen anderen Prozentsatz festlegen können. Diese Freiwilligkeit mache jedoch das System wirkungslos, warnten die Bürgerlichen, zumal isoliert als Schweizer Premiere und mit besonders vielen ausserkantonalen Arbeitnehmern.

In der Diskussion plädierte die Rechte für die Eigenverantwortung der Steuerpflichtigen. Simple Daueraufträge seien ja heute schon möglich. Der Direktabzug bevorzuge zudem den Kanton unzulässig gegenüber anderen Gläubigern, etwa Gewerbe oder Krankenkassen. Ein Gläubigerprivileg stellte indes Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) in Abrede.

Den Bürgerlichen ist zudem der Mehraufwand für die Firmen zu gross, der einen Standortnachteil für Basel-Stadt bedeuten würde. Die Arbeitgeber wären für ihren Zusatzaufwand entschädigt worden.

Punktuell versus Pilot

Die Linke mahnte, für viele Leute komme die Steuerrechnung spät: Dann hätten sie mangels Übersicht andere Rechnungen bezahlt, und das Konto sei leer. Bei Lohnpfändungen wegen Steuerschulden sei der Aufwand für Arbeitgeber deutlich grösser. In vielen anderen Ländern sei ein Steuer-Direktabzug ganz normal.

Andernorts gelte der Direktabzug aber flächendeckend für alle, konterte die Rechte. In Basel-Stadt gehe es nun nur um einen Teil der föderalistisch zusammengesetzten Steuern und nur um einen Viertel der Arbeitnehmenden. Der Mehraufwand lohne sich nicht.

Die Linke wollte den Stadtkanton mit gutem Beispiel vorausgehen lassen. Funktioniert der Direktabzug, dann würden andere Kantone oder der Bund nachziehen. Herzog verwies auf einen hängigen Vorstoss für einen Direktabzug auf nationaler Ebene. Für die ursprünglich skeptische Regierung sei die Vorlage als Pilot «durchaus vertretbar».

Auslöser der Steuergesetzrevision war eine SP-Motion, die der Grosse Rat gegen den Willen der Regierung überwiesen hatte. Die Änderungen hätten weder direkte Bundessteuern noch Gemeindesteuern noch Quellenbesteuerte betroffen. (sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dinolino
06.12.2017 12:37registriert Februar 2016
..."Die Änderungen hätten weder direkte Bundessteuern noch Gemeindesteuern noch Quellenbesteuerte betroffen"....

Gut ist der Papiertiger abgelehnt worden. Man kann ja jetzt schon, egal wo man wohnt, pauschal der Steuerverwaltung pro Monat Geld überweisen. Funktioniert bis jetzt für mich tadellos. Wieso immer alles verkomplizieren, nur weil ein kleiner Prozentsatz Bürger einfach niemals mündig wird?
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