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Urteil zum Raserunfall von Täuffelen BE: Bedingte Geldstrafe anstatt 7 Jahre Haft

Urteil zum Raserunfall von Täuffelen BE: Bedingte Geldstrafe anstatt 7 Jahre Haft

09.03.2017, 15:0409.03.2017, 16:44
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Beim Unfall in Täuffelen starb ein Familienvater.
Beim Unfall in Täuffelen starb ein Familienvater.Bild: Newspictures

Das Berner Obergericht schätzt den tödlichen Raserunfall von 2011 in Täuffelen BE anders ein als die erste Instanz. Es hat den zweiten am Unfall beteiligten Junglenker vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung freigesprochen.

Das Berner Obergericht verhängte am Donnerstag gegen den heute 24-jährigen lediglich eine bedingte Geldstrafe wegen zwei grober Verkehrsregelverletzungen. Die erste Instanz hatte den jungen Mann im Dezember 2015 noch als Mittäter betrachtet und wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren verurteilt.

Weniger Erfolg mit seiner Beschwerde ans Obergericht hatte der andere am Unfall Beteiligte, auch er ein 24-jähriger: Die zweite Instanz verurteilte ihn wegen eventualvorsätzlicher Tötung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die erste Instanz hatte noch siebeneinhalb Jahre verhängt.

Die Verteidiger der beiden Schweizer hatten am Montag vor dem Obergericht in Bern eine deutliche Strafminderung respektive einen Freispruch beantragt.

Mit 100 km/h Kontrolle verloren

Als 18-jährige fuhren die beiden Freunde und Nachbarn kurz vor Weihnachten 2011 von Hagneck BE aus in Richtung Biel. Der eine am Steuer eines Kleinwagens, der andere lenkte einen BMW. Sie lieferten sich ein «Kräftemessen», wie das erstinstanzliche Gericht festhielt: Wenn der BMW-Fahrer überholen wollte, beschleunigte der VW-Fahrer.

In Täuffelen überholte der BMW-Fahrer schliesslich seinen Kollegen innerorts mit einer Geschwindigkeit von fast 100 Stundenkilometern, wie spätere Analysen ergaben. Dabei verlor er die Herrschaft über sein Fahrzeug, worauf dieses zuerst gegen ein entgegenkommendes Auto prallte und dann drei Menschen erfasste.

Es handelte sich um eine Familie, welche eben daran war, auf einem Fussgängerstreifen die Strasse zu überqueren oder dies bereits getan hatte. Der Vater starb noch auf der Unfallstelle, die Mutter wurde verletzt, so wie auch eines der beiden Kinder. Der Fahrer des entgegenkommenden Autos wurde schwer verletzt.

Schwer verletzt wurde auch der Unfallverursacher, während sein Kollege unversehrt blieb. (sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cake
09.03.2017 17:05registriert Dezember 2016
kuscheljustiz, typisch
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Fabio74
09.03.2017 20:30registriert März 2016
Hoffe die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter.
Wer mit 100 km/h durch ein Dorf rast und einen Menschen tötet kommt mit so einer lächerlichen Strafe davon?
In Berlin hat ein Gericht die Täter wegen Mordes verurteilt
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Gummibär
09.03.2017 19:06registriert Dezember 2016
Hier das Exposé für eine Kurzgeschichte:
Zwei Waffennarren schiessen mit Schrotflinten vor dem Obergericht auf Tauben. Der eine erwischt aus Versehen einen Oberrichter und wird wegen eventualvorsätzlicher Tötung bestraft. Der andere wird wegen unnötiger Lärmemissionen gebüsst.
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