Am Montagnachmittag nahm die Polizei eine Frau vorläufig fest. Sie hatte in der Nacht auf Montag im Haus an der Wengistrasse 40 «durch unsachgemässen Umgang mit Raucherwaren» ein Feuer mit verheerendem Ausgang ausgelöst. Sechs Personen starben.
Die Staatsanwaltschaft könnte innert 48 Stunden nach der polizeilichen Festnahme entweder Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht stellen oder die Person frei lassen.
Nun hat die Solothurner Staatsanwaltschaft entschieden, keinen Antrag zu stellen. «Es liegen keine Haftgründe vor», sagt Mediensprecherin Cony Zubler gegenüber TeleM1. Der Sachverhalt sei so weit geklärt. Die beschuldigte Person habe ausgesagt, im Bett geraucht zu haben. «Das deckt sich mit den derzeitigen Erkenntnissen der Brandermittler», so Zubler.
Damit eine Untersuchungshaft angeordnet werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehört ein dringender Tatverdacht zu einem Vergehen. Darüber hinaus müsste aber zusätzlich mindestens ein sogenannter «besonderer Haftgrund» gegeben sein – dazu gehören etwa Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Ausführungsgefahr. Diese sind im Fall der Frau nicht gegeben.
Ein Bewohner des Mehrfamilienhauses hatte gegen 2.10 Uhr Rauch im Treppenhaus bemerkt und Alarm ausgelöst. Die Feuerwehr rückte mit einem Grossaufgebot aus. 19 Personen konnten von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden. Sechs Personen starben. Darunter befinden sich zwei Kinder. (ldu)