In der Bauland-Affäre musste Bundesrat Guy Parmelin den Geschäftsprüfungskommissionen der Räte am Montag Rede und Antwort stehen. Vor Journalisten sprach er im Anschluss von einem «politischen Fehler».
Juristisch hält er seinen Entscheid, im Bundesrat nicht in den Ausstand zu treten, nach wie vor für vertretbar. Anders fällt inzwischen seine politische Beurteilung aus. «Ich muss heute zugeben, dass es ein politischer Fehler war» sagte der Verteidigungsminister. Im Nachhinein sei er immer schlauer.
Der Blick hatte am Freitag ans Licht gebracht, dass sich Parmelin im Bundesrat für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke eingesetzt hatte. Damals war er selber noch Miteigentümer einer Baulandparzelle und hätte von der geplanten Gesetzesänderung profitiert.
Das stritt Parmelin nach den Enthüllungen vor der Presse ab. Ein Verkauf sei nicht geplant. Ohnehin hätten er und sein Bruder Gewinne aus dem Verkauf von Bauland immer in den Betrieb investiert. «Es gab gibt kein direktes Interesse», sagte Parmelin. Er habe darum keinen Grund gesehen, im Bundesrat in den Ausstand zu treten.
Das fragliche Grundstück hat Parmelin zwar inzwischen an seinen Bruder abgetreten. Der Gewinn, der bei einem Verkauf angefallen wäre, hätte trotzdem zum Teil dem Bundesrat gehört. Nach Ansicht von Juristen besteht damit sehr wohl ein direktes Interesse an der Gesetzesänderung, über die der Bundesrat am 11. März diskutierte.
Es geht um eine Praxisänderung bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke: Jahrzehntelang zahlten Bauern auf dem Gewinn aus dem Landverkauf keine Steuern. 2011 schränkte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke ein, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstehen. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven sind seither voll steuerbar.
In der Sondersession beschloss der Nationalrat eine Gesetzesänderung, die den Bundesgerichtsentscheid rückgängig machen soll. Die Vorlage dazu hatte der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet. Bund und AHV würden dadurch je 200 Millionen Franken pro Jahr entgehen.
Vom Steuerprivileg profitieren würde hingegen der Bruder von Bundesrat Parmelin, der inzwischen alleiniger Eigentümer der fraglichen Parzelle ist. Parmelin selber hatte noch am Freitag angekündigt, auf die Gewinnbeteiligung verzichten zu wollen.
Zur Anhörung in den GPK wollte er sich am Montag nicht äussern. Diese wollen am Dienstag auch noch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann ins Gebet nehmen. An ihm wäre es gewesen, den Ausstand Parmelins zu thematisieren. (wst/sda)