Ein tunesischer Lastwagenfahrer hat einen lukrativen Nebenverdienst entdeckt. Für seine Tour von Italien durch die Schweiz nach Deutschland vermietet er die freien Sitze seiner Führerkabine. Das macht man heute nicht mehr über Bekanntschaften an Autobahnraststätten, sondern mit ein paar Klicks auf der Online-Plattform Blablacar. Fahrer können dort Plätze für Mitfahrer anbieten und einen Preis dafür festlegen.
Die Fahrt des Tunesiers beginnt gut: Er findet zwei Mitfahrer, Nigerianer im Alter von 25 und 27 Jahren, die für die Strecke wie vereinbart im Voraus 100 Euro (115 Franken) über die Blablacar-App überweisen. Doch auf der Fahrt durch die Schweiz kommen dem Tunesier Zweifel auf. Er kann nicht genau sagen, was ihm an den beiden Männern komisch vorkommt. Aber irgendetwas stimmt nicht.
Als er zum zweiten Mal eine Schweizer Landesgrenze überquert, googelt er den nächsten Polizeiposten. Es handelt sich um die Dienststelle der deutschen Bundespolizei in Freiburg. Er parkiert den Lastwagen davor und bittet seine Fahrgäste, kurz zu warten. Drinnen informiert er die Bundespolizisten über seine verdächtigen Mitfahrer.
Die Kontrolle ergibt: Ihre Reisepässe gehören anderen Personen. Der Ältere ist als Asylsuchender in der Schweiz registriert, der Jüngere hat Anträge in Italien und Österreich gestellt. Die Bundespolizei schickt das Duo in das Aufnahmezentrum für Asylbewerber und erstellt Strafanzeige, weil sie Ausweise missbraucht und das Aufenthaltsgesetz verletzt hätten. Der Fall hat sich Anfang Monat ereignet.
Diese Woche hat die deutsche Bundespolizei einen weiteren Blablacar aus dem Verkehr gezogen. Am Autobahngrenzübergang Basel-Weil stoppen Zöllner einen Wagen, in dem ein 24-jähriger Gambier eine Fahrt vom Tessin nach Mannheim gebucht hat. Auch für ihn ist die Schweiz Transitland, er will nach Deutschland.
Thomas Gerbert, Sprecher der deutschen Bundespolizei, sagt: «Es ist für uns ein neues Phänomen, dass Flüchtlinge über Mitfahrzentralen wie Blablacar illegal die Grenze überqueren.»
Lulzana Musliu, Sprecherin der Schweizer Bundespolizei, sagt: «Der Modus Operandi ist uns bekannt: Schlepper organisieren Transporte über Mitfahrzentralen, damit sie selber nicht mitfahren müssen.» Wenn der Schlepper über die Plattform Kontakt zum Fahrer aufnehme, gebe er oft vor, eine Fahrt für einen Cousin oder einen Freund zu organisieren. Der Flüchtling bezahle doppelt: für den Schlepper und für den Fahrer.
Die amerikanische Firma Uber hat mit ihrem vergleichbaren Dienst Uber Pop einen Wirbel ausgelöst und stellte diesen deshalb in der Schweiz nach kurzer Zeit schon ein. Nur noch Chauffeure, die eine Prüfung für den gewerbsmässigen Personentransport absolviert und einen Fahrtenschreiber installiert haben, dürfen für Uber in der Schweiz fahren.
Blablacar gehört zu einer französischen Firma und bietet einen Dienst an, der mit dem eingestellten Uber-Angebot vergleichbar ist. Doch den Franzosen ist es gelungen, auf der deutschsprachigen Plattform 5,5 Millionen Mitglieder zu finden, ohne hierzulande für Schlagzeilen zu sorgen. Die Medienstelle gibt an, dass Blablacar täglich an bis zu tausend Treffpunkten in der Schweiz abfahren. Allein in Zürich seien es rund sechzig pro Tag. Die durchschnittliche Streckenlänge für eine Fahrt, die in der Schweiz beginnt, betrage 312 Kilometer. Während Uber auf kurze Fahrten in Städten spezialisiert ist, setzt Blablacar auf Langstrecken.
Blablacar hat auf das Problem der illegalen Flüchtlingstransporte reagiert. Mitarbeiter würden die Interaktionen auf der Plattform überwachen und Nutzerkonten bei Missbrauch sperren. Sprecherin Jasmin Schlegel sagt: «Als die Welle der illegalen Einwanderung in Europa am höchsten war, gab es einen Anstieg von Konten, die wir schliessen mussten.»
Wer eine grenzüberschreitende Fahrt anbietet, erhält auf der App einen Warnhinweis: «Da Sie verantwortlich sind für Ihre Mitfahrer, empfehlen wir, vor der Fahrt sicherzustellen, dass diese im Besitz ausreichender Ausweispapiere sind. Falls Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, ihnen abzusagen.» Die Schweizer Grenzwache rät: Wer unsicher sei, könne am Grenzübergang stoppen und sich bei den Beamten erkundigen, ob die Dokumente der Passagiere ausreichten. Offenheit wird belohnt. Der Lastwagenfahrer, der einen Zwischenhalt vor dem Polizeiposten eingelegt hat, geht straffrei aus.
Im Untersuchungsgefängnis endet hingegen die Blablacar-Fahrt eines 29-jährigen Ägypters. Er wurde bei einer Verkehrskontrolle in Basel festgenommen; mit einem Senegalesen und einem Kameruner ohne gültige Papiere im Auto. Für die Fahrt von Mailand über Basel nach Saarbrücken verlangte er 54 Euro. Die Flüchtlinge haben sich die Reise nicht selber organisiert. Ein Schlepper, der sich Riccardo nennt, buchte die Fahrt über einen Fake-Account auf der Blablacar-Plattform. Er hatte demselben Fahrer bereits zwei Afrikaner für dieselbe Strecke vermittelt.
Dieser Blablacar-Fahrer ist einer der ersten, der nun vor einem Schweizer Gericht steht. Im April beurteilt das Basler Strafgericht, ob er sich der mehrfachen Förderung der illegalen Ein- und Ausreise schuldig gemacht hat. Auch gegen die Flüchtlinge laufen Strafverfahren. Der Einzige, der profitiert, aber derzeit nichts zu befürchten hat, ist der nicht näher bekannte Schlepper Riccardo.