Der Inhalt des Rucksacks, den die Polizei bei der Hausdurchsuchung bei Thomas N. in Rupperswil gefunden hat: Waffe, Klebeband, Fesselutensilien.
Bild: KAPO AG
Der Lebenspartner der ermordeten Carla Schauer, Georg M., spricht in der «Rundschau». Er fordert, dass das Gesetz für DNA-Profilerstellung gelockert wird. Der Aargauer Polizei war es nicht erlaubt, aus den gefundenen DNA-Spuren ein Profil des mutmasslichen Täters beispielsweise mit Haar und Augenfarbe zu erstellen.
Knapp eine Woche nachdem die Polizei die Verhaftung des Rupperswiler Vierfachmörders Thomas N. bekannt gegeben hat, äussert sich der Lebenspartner von Carla Schauer öffentlich zu Wort.
Georg M. verfolgt mit der Rundschau die Pressekonferenz, an der über die Festnahme des Täters informiert wird. streamable
In der «Rundschau» vom Mittwoch kritisiert Georg M. die strengen Gesetze, an die sich Ermittler im Umgang mit gefundener DNA halten müssen.
Gemäss dem DNA-Profilgesetz ist es den Ermittlern nicht erlaubt, aus an Tatorten gefundener DNA ein Profil derer Träger zu erstellen, das beispielsweise auf Haar-, Haut-, oder Augenfarbe sowie Geschlecht schliessen lasse.
Georg M. in der Rundschau: «Die Aargauer Polizei hat das Beste gemacht. Ich denke aber, mit einer DNA-Analyse hätte man schneller vorankommen können. Da sind in der Schweiz die Möglichkeiten wegen des Datenschutzes sehr beschränkt. Und das ist natürlich ein Skandal. Gelinde gesagt.»
Georg M. ist überzeugt: Mit einem DNA-Profil hätten die Ermittler den Täter schon früher gefasst.
streamable
Der Mord an seiner Partnerin und ihren Söhnen werde ihn noch ein Leben lang begleiten, so Georg M. in der Rundschau.
streamable
Georg M. hat in einem Brief an Justizministerin Simonetta Sommaruga betont, wie wichtig es sei, dass das DNA-Profil-Gesetz abgeändert werde. Denn sonst werde unnötig Geld für die Ermittlungen ausgegeben, während die Lösung auf dem Tisch liege.
In ihrer Antwort an Georg M. stellt die Bundesrätin nun die entsprechende Gesetzesänderung in Aussicht. Eine Motion, die ebenfalls die DNA-Profilerstellung fordert, wurde vom Nationalrat bereits gutgeheissen und kommt nun in den Ständerat.
In den Niederlanden ist ein entsprechendes Gesetz gelockert worden, nachdem ein Staatsanwalt in einem ungelösten Mordfall noch unerlaubterweise ein DNA-Profil des Täters erstellen liess, das zur Ergreifung des Täters, einem Holländer führte. (thi)