Schweiz
Gesellschaft & Politik

Die GPK kritisiert Administrativhaft für Kinder.

Alfred Heer, Praesident GPK-N, spricht waehrend einer Medienkonferenz am Donnerstag, 19. Mai 2016 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
«Das System stösst an seine Grenzen»: SVP-Nationalrat Alfred Heer.Bild: KEYSTONE

Nicht nur Trump, auch die Schweiz inhaftiert Kinder – teilweise sind sie unter 4 Jahre alt

Im Rahmen der Administrativhaft für abgewiesene Asylbewerber sitzen in der Schweiz zahlreiche Minderjährige in Haft. Darunter sind auch Kleinkinder. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats verlangt vom Bundesrat, diese Praxis zu stoppen. GPK-Mitglied Alfred Heer (SVP) erklärt die Problematik.
29.06.2018, 06:0629.06.2018, 17:35
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Eigentlich ist der Fall klar: Das schweizerische Recht verbietet die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren. Trotzdem sitzen im Rahmen der Administrativhaft im Asylbereich in einigen Kantonen offenbar Kinder und Jugendliche im Gefängnis. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) gestützt auf eine Evaluation.

Wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind, lässt sich nicht genau feststellen. Genaue Angaben fehlen, weil die Kantone diese Fälle nicht oder nicht einheitlich registrieren – was die Kommission als «gravierenden Mangel» kritisiert.

Ein Expertenbericht weist für die Jahre 2011 bis 2014 insgesamt 200 Kinder und Jugendliche aus, die zu einem Zeitpunkt in Administrativhaft genommen wurden, zu dem sie noch nicht 18 Jahre alt waren. 128 davon waren jünger als 15 – 63 sogar jünger als 4 Jahre.

«Klarer Verstoss gegen Kinderrechtskonvention»

Laut der GPK befinden sich die Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in den allermeisten Fällen «im Familienverbund» in Administrativhaft. Das heisst konkret, dass Kinder und Kleinkinder zusammen mit ihren Eltern in Haft genommen werden. Die für die Evaluation befragten Gesprächspartner aus kantonalen Migrations- und Asylbehörden begründeten diese Praxis mit Verweis auf das Kindeswohl.

Diese Begründung lässt die GPK nicht gelten. Sie fordert den Bundesrat dazu auf, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Er müse dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht inhaftiert werden. Für den Vollzug der Wegweisung von Familien seien alternative Möglichkeiten zu prüfen.

Nationalrat Alfred Heer (SVP) verwies bei der Präsentation des Berichts vor den Medien auf die Diskussionen um die umstrittenen Familientrennungen der Trump-Regierung in den USA. Fälle von inhaftierten Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren seien ein klarer Verstoss gegen die Kinderrechtskonvention. 

«Trotzdem herrschen bei uns keine Zustände wie in den USA», relativiert Heer gegenüber watson. Im europäischen Vergleich halte sich die Schweiz sicher «konsequenter an die entsprechenden Konventionen als andere Länder», sagt das langjährige Mitglied des Europarats.

«Einrichtungen ohne Gefängnischarakter»

Heer geht zur Zeit von weniger als 50 Fällen von inhaftierten Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren aus. Der GPK-Bericht «warnt angesichts der Unsicherheit bei den Altersangaben und der tiefen Zahlen» zur Vorsicht bei der Interpretation. Die Haftfälle der unter 15-Jährigen stammen laut Bericht zu 89 Prozent aus dem Kanton Bern. Dieser habe allerdings bei der Erfassung «ein Durcheinander gemacht», so Heer.

Für Heer steht jetzt der Bundesrat unter Zugzwang. Bis Ende September muss er der GPK aufzeigen, welche Alternativen für die «Inhaftierung im Familienverbund» möglich sind. «Wichtig ist, dass es für solche Fälle Einrichtungen ohne Gefängnischarakter gibt», erläutert Heer. Für ihn sind auch Meldepflichten oder elektronische Fussfesseln denkbar.

Bei Minderjährigen zwischen 15 und 18 Jahren soll die Administrativhaft nach dem Willen der GPK nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Für sie müsse der Bundesrat im Falle einer Inhaftierung geeignete Haftplätze schaffen. Doch gerade bei der Ausschaffung von unbegleiteten Minderjährigen, bei denen nicht auf das Asylgesuch eingetreten oder dieses abgewiesen wurde, «stösst dieses System an seine Grenzen», räumt Heer ein.

Ein Drittel taucht ab

Mehr auf der Parteilinie von SVP-Mann Alfred Heer liegt eine andere Forderung der GPK. Die Evaluation ergab, dass faktisch etwa ein Drittel der abgewiesenen Asylsuchenden abtauche. «Das darf nicht sein», so Heer gegenüber watson. «Unter diesen abgetauchten Asylsuchenden könnten auch einzelne Personen sein, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.»

Dieses Phänomen sei teilweise auch den offenen Grenzen innerhalb Europas geschuldet. Die Staaten seien in der Pflicht, über den Aufenthaltsort jeder Person Bescheid zu wissen: «Deshalb muss man beispielsweise einen Wohnortswechsel den Behörden melden.» 

Mit Material der Nachrichtenagentur SDA.

US-Behörden trennen Kinder illegaler Einwanderer von Eltern

Video: srf
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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MeineMeinung
29.06.2018 09:24registriert Juli 2015
Danke für den Artikel! Habe mich erst kürzlich gefragt wie das in der Schweiz aussieht. Natürlich wollen wir keine Kinder inhaftieren, aber wir wollen ja auch keine Familien trennen. Hoffentlich wird schnell eine gescheite Lösung gefunden, dass sowas nicht mehr passieren muss.
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Zyniker haben es leichter
29.06.2018 09:43registriert Januar 2018
Alternative? Da eine Mehrheit nicht zu den "No Border, No Nation" Schreiern gehört ist es ok Menschen auszuweisen und bei diesen Abtauchquoten ist es auch legitim dies mit Zwang durchzusetzen. Ich sehe nicht, warum man Kinder als "Komm aus dem Gefängnis"-Karte sehen sollte und Trennungen sind ja "das pure Böse" gem. Medien. Geschlossene Zentren für Asylsuchende sind daher wohl der beste Weg.
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Enzasa
29.06.2018 08:54registriert August 2016
Wenn die Kinder zusammen mit ihren Eltern sind, ist das auf jeden Fall besser als sie zu trennen.
Bei Abschiebehaft für Familien bezweifle ich den Sinn, außer dass man bestimmten Wählern zeigen kann, der Staat greift durch.
Warum unter 15 jährige in Haft genommen werden, verstehe ich nicht, denn sie sind minderjährig und gehören in Obhut genommen, bei Ihnen gilt auch, das Land wo zuletzt der Asylantrag gestellt wird, ist zuständig.
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