Gemäss dem am Montag publizierten Entscheid des Bundesgerichts soll Julio Rocha von der amerikanischen Sportvermarktungsfirma Traffic Sport USA 100'000 Dollar verlangt haben. Weitere 50'000 Dollar sollen an einen weiteren Funktionär geflossen sein.
Als Gegenleistung sicherte Rocha dem Unternehmen die Vermarktungsrechte für die Heimspiele der nicaraguanischen Nationalmannschaft für die Qualifikation zur Weltmeisterschaft 2018 zu.
Die Verhandlungen für die Vermarktungsrechte führte Rocha im Frühling 2011 in seiner damaligen Funktion als Präsident des nicaraguanischen Fussballverbands. Den Vertrag mit der Traffic Sport USA unterschrieb der FIFA-Funktionär in den USA.
Das Bundesgericht bestätigt mit seinem Urteil den Entscheid des Bundesstrafgerichts. Es kommt zum Schluss, dass dem amerikanischen Auslieferungsgesuch und nicht dem nicaraguanischen der Vorrang zu geben ist.
Der Betroffene hatte beantragt, an sein Heimatland ausgeliefert zu werden. Weil Nicaragua eigene Staatsbürger nicht ausliefert, hätte er nicht an die USA weitergeliefert werden können.
Gemäss Bundesgericht liegen ausreichend Hinweise vor, die für eine Zuständigkeit der amerikanischen Justiz für die Behandlung des Strafverfahrens sprechen.
Dahingestellt bleiben kann laut den Lausanner Richtern, ob die nicaraguanischen Behörden ihr Auslieferungsgesuch nur deshalb gestellt haben, um die Auslieferung von Rocha an die USA zu verhindern.
Julio Rocha ist am 27. Mai 2015 mit sechs weiteren FIFA-Funktionären in Zürich festgenommen worden. Er befindet sich seitdem in Auslieferungshaft. (Urteil 1C_143/2016 vom 02.05.2016) (wst/sda)