Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte Propaganda für eine verbotene radikal-islamistische Organisation betrieben und mehrere Menschen zu bekehren versucht.
Verurteilt wurde der türkischstämmige Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma wegen Verstössen gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und «IS» sowie mit ihnen verwandten Organisationen. Seine Taten verübte er in der Schweiz, in Italien und in der Türkei.
Von seiner Freiheitsstrafe muss er sechs Monate absitzen. Die restlichen zwei Jahre wurden bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren, wie dem Urteil des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist. Zudem muss er gemäss Urteil Verfahrenskosten von insgesamt rund 133'000 Franken übernehmen.
Die Verhandlung gegen den heute 32-Jährigen am Bundesstrafgericht wurde im abgekürzten Verfahren geführt; der Beschuldigte hatte die in der Anklage gegen ihn erhobenen Vorwürfe anerkannt. Das Gericht hiess am Freitag das Strafmass gut, auf das sich die Bundesanwaltschaft und der Angeklagte verständigt hatten.
Von Januar 2014 bis Februar 2017 hatte er laut Anklage in Lugano und den italienischen Städten Como und Reggio Emilia Propaganda für die damalige Al-Nusra-Front betrieben und mehrere Personen von deren Ideologie zu überzeugen versucht. Dabei hatte er gemäss Anklage eine «indoktrinierende und radikalisierende Rolle» inne.
Zudem half er 2015 von Lugano und der Türkei aus zwei Männern, ins syrisch-irakische Kriegsgebiet zu gelangen. Dies tat er laut der Anklage im Wissen, dass die beiden Männer sich der Terrormiliz «IS» anschliessen wollten.
Der in Lugano wohnhafte Mann war im Februar im Rahmen einer Anti-Terror-Aktion im Tessin festgenommen worden. Dabei war auch ein Gebetshaus durchsucht worden. Dort erfolgte aber keine Festnahme. (sda)