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Die neuen Akten im Fall Walker befeuern einen Verdacht, der bereits seit Jahren im Raum steht: Walker behauptet nämlich, der Holländer Johannes Peeters habe sich nach dem Schuss auf ihn bei ihm, Walker, entschuldigt. Er sei von der Polizei zu einer Falschaussage gegen Walker gedrängt worden.
Wurde Peeters beim Amphetamin-Deal womöglich geschont – als Gegenleistung für eine Falschaussage gegen Walker?
Nachdem Walkers Verteidiger die neu hinzugezogenen Akten – insgesamt 700 Seiten – gesichtet hatte, stellte er dem Obergericht im Januar den Antrag, Staatsanwaltschaft und Polizei mögen die offenen Fragen beantworten. Eine Reaktion des Obergerichts auf die Beweisanträge blieb jedoch aus.
Nachdem die SRF-Sendung «Rundschau» am 10. Februar die Ungereimtheiten rund um den Kronzeugen publik gemacht hatte, reagierte Obergerichtsvizepräsident Thomas Dillier und beauftragte Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei, in einem Amtsbericht ein paar der offenen Fragen zum Verfahren gegen Peeters zu beantworten.
Die besagten Amtsberichte sollen bis heute Mittwoch beziehungsweise morgen Donnerstag vorliegen.
Zusätzlich zog das Obergericht am Montag, 15. Februar, also eine Woche vor Prozessbeginn, weitere 398 Seiten neue Akten bei. Ausserdem wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, noch weitere Akten zu sichten, die allenfalls ebenfalls zu den Akten Walker genommen werden.
Sämtliche Verfahrensparteien sehen sich also mit einer eigentlichen Flut an neuen Akten konfrontiert – und das wenige Tage, bevor der Prozess vor dem Obergericht wieder aufgenommen wird. Dies, obwohl dem Urner Obergericht die Drogenakten von Peeters bereits seit 2013 bekannt sind und Walkers Verteidiger die Fragen dazu vor über einem Monat gestellt hatte.
Nun müssen sich die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und auch das Obergericht innerhalb weniger Tage seriös mit den neuen Akten beschäftigen. Zum Vergleich: Die 700 ersten Aktenseiten zu Peeters wurde den Verfahrensparteien im November 2015 zugestellt. Bis das Obergericht zum Schluss kam, dass die Akten relevant sind und sich dazu Fragen aufdrängen, vergingen drei Monate. Dass die nun zusätzlichen über 400 Seiten neuer Aktenstücke innerhalb weniger Tage seriös ausgewertet werden können, ist mehr als fraglich.
Das sieht auch Linus Jaeggi, Walkers Verteidiger, so. Er hat deshalb beim Obergericht die Verschiebung des Prozesses beantragt. «Der Verteidigung derart wenig Zeit einzuräumen, führt direkt dazu, dass eine effektive Verteidigung vereitelt wird», hält Jaeggi in seinem Antrag fest.
Mit dieser Meinung ist er nicht alleine. Matthias Fricker, Fachanwalt SAV Strafrecht, würde in dieser Situation ebenfalls um eine Verschiebung des Prozesses beten. Seiner Meinung nach ist es nicht möglich, Akten in diesem Umfang innert dieser kurzen Zeit seriös zu studieren. «Je nachdem, welche Erkenntnisse aus den Akten gewonnen werden, müssen diese ja auch noch mit dem Klienten besprochen werden», fügt Fricker an.
Rechtsanwalt Marc Engler hält fest, dass die Zeit, die man für ein seriöses Aktenstudium benötigt, von der Relevanz der besagten Akten abhängt. «Aber wenn man berücksichtigt, wie viel Zeit sich das Gericht nahm und worum es hier geht, und darüber hinaus, wie lange dieses Verfahren schon dauerte, dann wäre es schon aus Gründen der Fairness angebracht, der Verteidigung mehr Zeit zu geben.»
Ob das Obergericht auf den Antrag eingeht und die Verhandlung von kommender Woche verschiebt, ist bis dato unbekannt.