«Es geht nicht um Sicherheit – es geht um Schikane», erklärte der gut 40 Jahre alte Schweizer in der Befragung durch Gerichtspräsidentin Chantale Imobersteg. Vor Gericht in Brugg stand er wegen des Vorwurfs der Beschimpfung und des Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs.
Gemäss Strafbefehl hatte er sich an einem Abend im April des letzten Jahres – «wissentlich und willentlich» – am Bahnhof Brugg im Bereich der Personenunterführung Ost aufgehalten und versucht, einem Angehörigen der Transportpolizei das Gradabzeichen von der Einsatzweste zu entfernen. Er habe sich geweigert, der Anweisung der Transportpolizisten, das Bahnhofsgelände zu verlassen, Folge zu leisten. Dabei habe er die Transportpolizisten als Nazis beschimpft und ihnen den Stinkefinger gezeigt.
Per Strafbefehl war der Beschuldigte in der Folge zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 2500 Franken, einer Busse von 800 Franken sowie zur Übernahme von Kosten im Betrag von 1900 Franken verurteilt worden. Weil er Einsprache erhob, hatte sich Gerichtspräsidentin Imobersteg als Einzelrichterin mit dem Vorfall zu befassen.
Ja, er hätte an diesem Abend Alkohol getrunken, erklärte der Beschuldigte. «Ich hatte kurz im Aperto etwas gepostet und dann einen Kollegen getroffen. Wir haben zusammen geplaudert. Dann sind die drei Polizisten direkt auf uns zugekommen. Ich habe mit dem einen gepläuderlet. Ich habe ganz normal gesprochen. Ein anderer Polizist hat dann mit Anschuldigungen wegen Lärm und Ruhestörung angefangen. Dabei waren wir bloss etwa zehn Minuten da. Es ging nur darum, uns wegzuscheuchen. Wie das tagtäglich passiert.»
Zur Anordnung einer Wegweisung meinte der Beschuldigte: «Ja, da war mal was an diesem Abend. Ich habe aber gesagt, dass ich nichts unterschreiben werde, und – richtig – ich habe das Bahnhofsgelände auch nicht verlassen.»
Auf die Frage, ob er die Polizisten mit «Nazischweine» tituliert habe, erklärte der Beschuldigte ruhig: «Das ist korrekt. Ich habe den Polizisten gesagt, dass sie doch nicht einfach etwas behaupten und mir verbieten könnten, mich in der Stadt aufzuhalten. Ich habe sie gefragt, ob sie denn einer Herrenrasse angehören würden und Leute herumkommandieren dürften. Das hat sich dann aufgeschaukelt und ist eskaliert.»
Wenig Verständnis brachte der Beschuldigte für die Ablehnung seines Beweismittelantrags auf. In diesem Antrag hatte er verlangt, dass zur Beurteilung des Vorfalls auf Aufnahmen von Überwachungskameras zurückgegriffen werden müsse. «Ich habe nichts getan», erklärte er. «Der Vorwurf, dass ich dem Polizisten die Gradabzeichen abreissen wollte, ist mehr oder weniger zurückgenommen worden. Ich beantrage Freispruch – ist ja logisch.»
Die Gerichtspräsidentin sprach den Beschuldigten jedoch im Sinne der Anklage schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 500 Franken; einer Busse von 300 Franken sowie zur Übernahme von Kosten im Betrag von 2000 Franken.
«Der Ausdruck Nazi erfüllt klar den Tatbestand der Beschimpfung», stellte sie in der mündlichen Begründung des Urteils fest. Nachdem der Beschuldigte bestätigt habe, den Ausdruck verwendet zu haben, müsse ein Schuldspruch erfolgen. Auch der Tatbestand des Ungehorsams gegen die Anordnungen der Transportpolizisten sei erfüllt. Massgebend für den Schuldspruch sei, dass der Beschuldigte der Anordnung nicht Folge geleistet habe. Es gehe für das Gericht nicht darum, die Verfügung zu beurteilen, sondern nur deren Missachtung.
Die Gerichtspräsidentin gab dem Beschuldigten auch einen, wie sie sagte, «Tipp fürs nächste Mal» mit auf den Weg. «Nehmen Sie die Verfügung entgegen», empfahl sie. «Dann können Sie Beschwerde dagegen erheben.»