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Er ist alt und pädophil – aber ist er noch gefährlich?

Er ist alt und pädophil – aber ist er noch gefährlich?

Seit über 20 Jahren sitzt Max (Name geändert) im Gefängnis. Als das Bezirksgericht Bremgarten 1997 seine Verwahrung anordnete, machte er als «übelster Kinderschänder der Schweiz» Schlagzeilen. Diese Woche sollten die Richter entscheiden, wie es mit ihm weitergeht.
09.09.2018, 06:10
Noemi Lea Landolt / Schweiz am Wochenende
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Blick in die Zelle eines Haeftlings im Haus Laegern, wo Verwahrte untergebracht sind in der Strafanstalt Poeschwies in Regensdorf am Freitag, 28. Juli 2006. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)
Ein verwahrter Straftäter kommt erst wieder raus, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Viele von ihnen werden bis ans Lebensende hinter Gittern bleiben.Bild: KEYSTONE

Max (Name geändert) hört schlecht. Das Alter. Der 75-Jährige trägt ein Hörgerät. Ob er ihn verstehe, will Gerichtspräsident Sandro Rossi wissen. «Es geht schon», antwortet Max. Er könne auch auf dem Stuhl in der Mitte des Saals Platz nehmen, näher bei den Richtern, sagt Sandro Rossi. Max steht auf. Ein grossgewachsener Mann. Das grau-weisse, dichte Haar hat er nach hinten gekämmt. Er setzt sich. «Besser?», fragt der Gerichtspräsident. «Ja.»

Max ist ein Routinier. Er hat viele Gerichtssäle von innen gesehen und Fragen von noch mehr Richterinnen und Richtern beantwortet. 1975 wird er vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. 1976 verhängt das Bezirksgericht Rorschach wegen wiederholter Unzucht mit Kindern eine zehnmonatige Gefängnisstrafe, verbunden mit einer ambulanten Behandlung.

1977 folgt eine Verurteilung in Berlin, 1982 eine weitere. 1986 steht er vor dem Bezirksgericht in Zürich, 1990 vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien und 1994 vor dem Obergericht des Kantons Zürich. Immer geht es um sexuelle Handlungen mit Kindern.

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Chance verpasst

1995 wird Max bedingt entlassen. Er bewährt sich nicht, lockt zehn- bis dreizehnjährige Knaben mit Videos und Videospielen in seine Wohnung. Dort vergeht er sich an ihnen, zeigt einigen von ihnen Pornofilme. Als Gegenleistung macht er den Buben Geschenke oder gibt ihnen kleinere Geldbeträge. 1997 – 22 Jahre nachdem er in Berlin zum ersten Mal verurteilt worden war – folgten die Richter des Bezirksgerichts Brugg dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verurteilten Max zu sechs Jahren Gefängnis und ordneten die Verwahrung an.

Seither sitzt Max seine Strafe im Gefängnis oder im stationären Massnahmenvollzug ab. Er kommt erst wieder raus, wenn er für Kinder keine Gefahr mehr darstellt.

Chemische Kastration

Diese Woche beschäftigte Max erneut das Bezirksgericht Brugg. Die Staatsanwaltschaft stellte im Namen des Amts für Justizvollzug den Antrag auf Verwahrung, eventualiter sei eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen. Gerichtspräsident Sandro Rossi befragt die Gefängnispsychiaterin. Ihn interessiert, ob und welche medikamentösen Therapien für Max infrage kommen könnten. Die Psychiater hatten es mit Antidepressiva versucht.

Die Medikamente haben eine Nebenwirkung, die im Fall von Max und anderen Sexualstraftätern erwünscht ist. Sie nehmen die sexuelle Lust. Besonders bei sexsüchtigen Menschen hätten sich Antidepressiva bewährt, führt die Psychiaterin aus. Auch Max verlor das sexuelle Interesse, aber die Medikamente führten bei ihm zu Gelenkschmerzen und Gleichgewichtsstörungen. Er setzte die Tabletten ab. Solange er im geschlossenen Vollzug sitze, so Max, würden sie sowieso nichts bringen.

Eine weitere Möglichkeit wären antihormonelle Medikamente, welche die Sexualfunktion einschränken. Die Psychiaterin erklärt detailliert, wie die Medikamente wirken, stellt aber klar: «Einen 75-Jährigen chemisch zu kastrieren, ist aus meiner Sicht fragwürdig.» Die Nebenwirkungen seien vor allem für einen Mann in Max’ Alter nicht ohne. Ein tiefer Testosteronspiegel mache die Knochen brüchig. Man müsse deshalb Nebenwirkungen und Nutzen genau abwägen.

«Das Gutachten beantwortet zentrale Fragen nicht. Deshalb muss ich ein neues Gutachten fordern.»
Franz Hollinger, Verteidiger

Ausserdem sei aus der Forschung bekannt, dass vor allem Männer mit Gewaltfantasien von einer hormonellen Behandlung profitierten. Pädophile hingegen hätten oft das Bedürfnis nach Zärtlichkeit. «Sie wollen eine Beziehung aufbauen. Diese Fantasien kann Testosteron kaum beeinflussen», führt sie aus. Max selber lehnt eine hormonelle Behandlung ab. Die Nebenwirkungen machen ihm Angst. «Ich brauche das in meinem Alter nicht mehr», erklärt er den Richtern.

Gutachten lässt Fragen offen

Am Schluss kritisiert die Psychiaterin das psychologische Gutachten. Dieses wurde im Hinblick auf die Verhandlung erstellt, damit sich das Gericht ein Bild von der Gefährlichkeit, dem Rückfallrisiko und der Therapierbarkeit eines verwahrten Straftäters machen kann. Aus dem Gutachten werde nicht klar, wie hoch das Risiko für welche Delikte sei, wenn Max entlassen würde, kritisiert die Psychiaterin.

Max habe Kinder missbraucht, er habe Kinder gefilmt und sich pornografische Bilder angeschaut. «Wenn es um eine Verwahrung oder chemische Kastration geht, will ich genau wissen, welche Delikte zu erwarten sind.» Ausserdem dürfe nicht vergessen werden, dass das Alter das Rückfallrisiko bei Sexualdelikten am stärksten beeinflusse. Für einen Entscheid brauche es ein neues Gutachten.

Ein neues Gutachten verlangt auch Franz Hollinger, der Verteidiger von Max. «Das jetzige Gutachten beantwortet zentrale Fragen nicht», sagt er. Der Gutachter gehe von einer «relativ hohen Gefahr sowohl für Hands-off- und unter Umständen auch für Hands-on-Delikte» aus. Mit dieser Aussage könne er nichts anfangen, kritisiert Franz Hollinger. «Was heisst ‹relativ›? Und was meint er mit ‹unter Umständen auch Hands-on-Delikte›?»

Gericht gibt ergänzendes Gutachten in Auftrag

Um zu entscheiden, brauche es klare Antworten. Eine Verwahrung seines Mandanten komme nur infrage, wenn ein Risiko für weitere Hands-on-Delikte bestünde, man also davon ausgehen müsste, dass sich sein Mandant erneut wegen sexueller Handlungen mit Kindern strafbar mache. Zudem stelle sich die Frage, ob eine Therapie erfolgreich sein könnte.

Das Gericht folgt dem Antrag und hat die Verhandlung nach zwei Stunden abgebrochen. Es werde ein ergänzendes Gutachten in Auftrag geben. Solange bleibe Max im Gefängnis. Verteidiger Franz Hollinger ist froh über den Entscheid, wie er nach der Verhandlung sagt. Er ist aber der Meinung, dass «eine solche Extrarunde zu vermeiden gewesen wäre, wenn von Anfang an ein qualitativ gutes Gutachten vorgelegen wäre».

«Die Frage der Rückfallgefahr ist ausreichend klar beantwortet, um den entsprechenden Antrag beim Gericht zu stellen.»
Samuel Helbling,
Mediensprecher Departement Volkswirtschaft und Inneres

Er habe das Gutachten schon bemängelt, als er es im April 2017 zum ersten Mal gesehen habe. «Aber anstatt es überarbeiten zu lassen, hat das Amt für Justizvollzug nichts gemacht», kritisiert der Rechtsanwalt. «Den Preis zahlt nun mein Mandant, der in Sicherheitshaft sitzt, bis das neue Gutachten vorliegt und der neue Verhandlungstermin feststeht.» Zum Glück seien solche Fälle nicht die Norm.

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Hätte Verfasser anhören können

Das Amt für Justizvollzug gehört zum Departement Volkswirtschaft und Inneres. Sprecher Samuel Helbling sagt, es handle sich um ein Ergänzungsgutachten. «Bezüglich der Rückfallgefahr wird im Wesentlichen auf die immer noch gültige Beurteilung im Gutachten von 2014 verwiesen.» Das Risiko werde aber aufgrund «eines Rückfalls im geschützten Milieu» sogar noch etwas höher gewertet.

Aus Sicht der Vollzugsbehörde und der Staatsanwaltschaft sei damit die Frage der Rückfallgefahr «ausreichend klar beantwortet, um den entsprechenden Antrag beim Gericht zu stellen». Man nehme die Beurteilung des Bezirksgerichts zu Kenntnis. Wobei anzumerken sei, «dass es dem Gericht freigestanden wäre, den Verfasser des Gutachtens zur Verhandlung vorzuladen und zu befragen, anstatt eine weder therapeutisch noch gutachterlich mit dem Fall befasste Sachverständige zu befragen».

Zurzeit läuft im Kanton Thurgau noch ein weiteres Verfahren gegen den Mann. Mehr dazu finden Sie hier (aargauerzeitung.ch)

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82 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Maranothar
09.09.2018 08:08registriert Juni 2016
Auf keinen Fall darf der raus. Wenn ich mich nicht verzählt habe war der 8x wegen Vergehen an Kindern vor Gericht. Mehr als 20 Jahre. Solche Leute dürfen auf keinen Fall frei gelassen werden.
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N. Y. P. D.
09.09.2018 08:06registriert Oktober 2015
«Den Preis zahlt nun mein Mandant, der in Sicherheitshaft sitzt, bis das neue Gutachten vorliegt..

Der Preis zahlt Ihr Mandant ?

Ihr Mandant hat sich soviele Male an Kindern vergangen, da sollte wohl klar sein, wer den Preis bezahlt (hat).

Und jetzt also wieder eine Therapie. Ja, macht eine weitere Therapie. Kommt sicher gut.
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Judge Dredd
09.09.2018 08:55registriert April 2016
Das anfängliche Mitleid welches sich beim Lesen der einleitenden Worte aufbaute, wie der Gesundheitszustand des armen, hörgeschädigten alten Mannes ist, hat sich beim Lesen der weiteren Zeilen sowas von relativiert. So viele Leben, die durch sein Verhalten zumindest beeinträchtigt wurden. Und die hier erwähnten sind nur jene, von welchen wir wissen / welche zur Anzeige gebracht wurden. Mann weiss dass die Dunkelziffer aufgrund falscher Scham und Beeinflussung durch den Täter in solchen Fällen jeweils hoch sein kann.

Solange nur der kleinste Zweifel besteht, darf er nicht entlassen werden.
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