Die drei Iraker, die am 18. März erstinstanzlich wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt worden sind, bleiben weiterhin in Sicherheitshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat entschieden, dass Fluchtgefahr besteht.
Davon geht das Gericht auch beim Hauptangeklagten aus, der aufgrund einer Kriegsverletzung Paraplegiker ist. Weil er jedoch nach seiner Einreise in die Schweiz Kontakte zu Schleusern hatte und sich davor in verschiedenen Ländern aufhielt, schreibt das Bundesstrafgericht, dass er als «durchaus agil zu bezeichnen» sei.
Auch der zweite Verurteilte kennt Schleuser und damit die Möglichkeit «sich jenseits behördlicher Blicke in diversen Ländern zu bewegen», halten die Richter in Bellinzona fest. Er hat zwei Kinder aus zwei Ehen in der Schweiz. Zudem verfügt er über eine C-Bewilligung. Diese wird derzeit jedoch überprüft.
Der dritte Iraker ist ein abgewiesener Asylbewerber. Er wurde vor seiner Einreise in die Schweiz in Italien registriert.
Die drei Männer befinden sind nun seit rund zwei Jahren in Haft. Das Bundesstrafgericht hat sie zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen können sie beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft gilt bis Mitte Juni. (Beschluss SN. 2016.5 vom 18.03.2016) (wst/sda)