Das Zuger Strafgericht hat Ivo Romer am Dienstag zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er eine wohlhabende Witwe um mehrere Millionen Franken gebracht haben soll. Der frühere FDP-Stadtrat habe keinerlei Einsicht und Reue gezeigt, so das Gericht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Romer an den Millionen der Basler Witwe bedient hatte und verurteilte ihn wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Das Strafgericht blieb mit 4,5 Jahren Freiheitsstrafe unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten gefordert hatte.
Für eine höhere Strafe fehlten dem Gericht jedoch die Beweise. «Wir haben nur Indizien», sagte die Richterin. Weil die Witwe tot sei und Romer grösstenteils die Aussage verweigert habe, würden als harte Fakten nur Bank-Unterlagen vorliegen. Diese waren auch oft ausreichend für eine Verurteilung. Nicht immer liessen sie jedoch eine Straftat erkennen.
Weil die Witwe lange Zeit noch geistig klar und von Romer tatsächlich begeistert war, lässt sich nicht beweisen, dass er das Geld wirklich erschlichen hat - oder ob sie ihm nicht doch etwas Gutes tun wollte. Die Strafe fällt «im Zweifel für den Angeklagten» deshalb etwas milder aus als von der Anklage verlangt.
Romer muss den Nachkommen der Witwe knapp 2 Millionen zurückzahlen. Der Familienstiftung, die er ebenfalls plünderte, schuldet er nun 1,8 Millionen. Ob er zahlen kann, ist allerdings mehr als fraglich. Das abgezweigte Geld ist nicht mehr auffindbar und sein monatliches Einkommen als Berater bezifferte Romer auf nur 500 bis 1000 Franken. Damit er nicht ins Ausland fliehen kann, bleibt sein Pass eingezogen. Ob der Fall weitergezogen wird, ist noch unklar.
(sda)