Die beiden Genossenschaftsriesen Migros und Coop sollten sich an der britischen Supermarktkette Morrisons ein Vorbild nehmen und eine stille Einkaufsstunde für Menschen mit Autismus einführen. 60 Minuten pro Woche wären ein kleines, aber bedeutendes Zeichen, um Autisten im Alltag besser mit einzubeziehen.
Doch sowohl Migros als auch Coop zieren sich. Ihre Rechtfertigungen zum Thema widerspiegeln im Kern leider die vielfach herrschende Einstellung in der Schweiz, wonach Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung «Sonderwünsche» einer Minderheit darstellen. Ihre Erfüllung gilt oft als notwendiges Übel, das mit Zusatzaufwand verbunden ist.
So sagt die Migros, Menschen mit Autismus könnten ganz einfach kleinere Filialen auswählen. Doch auch in kleineren Filialen können der Geräuschpegel und vor allem der Dichtestress hoch sein. Irritierend ist auch die Aussage, sie könnten ja schliesslich online einkaufen. Mit dieser Aussage werden Autisten vom Einkauf mit der Allgemeinheit ausgegrenzt und zur «Sondergruppe» abgestempelt.
Diese Einstellung ist für eine Genossenschaft, die sich den sozialen Gedanken auf die Fahne schreibt, rückwärtsgewandt. Sie zeugt von mangelnder Sensibilisierung und zeigt, dass das Verständnis für Beeinträchtigungen, die nicht so offensichtlich wie körperliche Behinderungen sind, noch immer sehr gering ist.
Auch sonst hinkt die Schweiz in Behinderungsfragen gegenüber dem Ausland vielfach hinterher. Vor allem in den Vereinigten Staaten gilt die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung im Alltag als selbstverständlich – nicht nur, wenn jemand aus der eigenen Familie betroffen ist, sondern generell: Sei es bei der Integration am Arbeitsplatz, in der Schule oder beim hindernisfreien Bauen.
Der Schweizer Dachverband Inclusion Handicap brachte es zuletzt auf den Punkt: «Es braucht in erster Linie den Abbau von Vorurteilen», sagte dessen Präsidentin Pascale Bruderer. «Die Eingliederung von Behinderten hat vor allem in unseren Köpfen noch nicht genügend Platz gefunden.» Dabei hat die Schweiz 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich so verpflichtet, Behinderten die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Gerade die beiden Grossverteiler mit ihrem immensen Marktanteil in der Schweiz ständen hier in der Verantwortung, ihren Anteil zu leisten, um Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstständigkeit stärker zu unterstützen. (aargauerzeitung.ch)