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Bundesrats-Rüffel für SRG: Kritik an Serien-Einkauf, Seicht-Unterhaltung und Sportbudget

Bundesrats-Rüffel für SRG: Kritik an Serien-Einkauf, Seicht-Unterhaltung und Sportbudget

Der Bundesrat stellt heute seinen Bericht «Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public» vor. Die Kernpunkte: Die SRG soll sich in ihrem Angebot deutlicher von privatwirtschaftlichen Anbietern unterscheiden, sie soll nicht mehr Geld erhalten und weiterhin keine Werbung im Online-Bereich machen dürfen. 
17.06.2016, 13:3017.06.2016, 14:09
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Lange ist auf allen Ebenen hin- und her diskutiert worden, ob die SRG mit den Gebührengeldern auch das macht, was sie soll, nämlich Service public und ob dieser Service public auch sinnvoll sei. Nun liegt der Bericht des Bundesrates zu diesen Fragen vor, der auf das Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats zurückgeht. 

Darin kommt die SRG nicht sehr gut weg. Es scheint, dass auch der Bundesrat viele Vorbehalte teilt, die vergangenes Jahr auch dazu geführt haben, dass das neue Radio- und Fernsehgesetz mit den Haushaltsgebühren für die SRG nur sehr knapp angenommen worden ist. 

In aller Kürze zusammengefasst stellt der Bundesrat fest, dass...

  1. ... die SRG sich in ihren Programmangeboten stärker von kommerziellen Anbietern unterscheiden, also im Klartext ein wenig langweiliger werden soll. 
  2. ... die SRG ihre Praxis beim Einkauf von ausländischen Serien überdenken soll. 
  3. ... die SRG, um Kosten bei der Sportberichterstattung zu sparen, vermehrt mit anderen Anbietern zusammenarbeiten soll. 
  4. ... die Kulturberichterstattung wieder mit mehr Geld ausgestattet werden soll. 
  5. ... weiterhin keine Werbung in Online-Angeboten erlaubt ist. 
  6. ... langfristig ein Mediengesetz installiert werden soll, dass auch Onlineangebote als Service public definiert, da ein reines Radio- und TV-Gesetz nicht mehr zeitgemäss sei. 

Die SRG soll aber weiterhin einen umfassenden Service public anbieten und sich an die digitalen Verhältnisse anpassen. Der Bundesrat möchte in zwei Schritten vorgehen: Zunächst möchte er bei den neuen Konzessionen im Jahr 2019 Anpassungen vornehmen. Mittelfristig will der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu besagtem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. Weil sich die Mediennutzung zusehends ins Internet verlagere, sollten künftig auch reine Online-Angebote als Service public anerkannt werden können, heisst es im Bericht. Bis dahin böten die nächsten Neukonzessionierungen Gelegenheit, kurzfristig konkrete Anpassungen vorzunehmen.

Die aktuellen Werbeeinschränkungen – auch jene im Online-Bereich – um einen Ausgleich gegenüber den privaten Medien zu schaffen. 

Information als zentraler Pfeiler

Die SRG soll ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. Der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information sollen weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die SRG mindestens die Hälfte der ihr zufliessenden Empfangsgebühren für die Information aufwendet.

Bei der Unterhaltung erwartet der Bundesrat von der SRG eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen Praxis beim Einkauf von bestimmten Fremdproduktionen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass der Service public von rein kommerziellen Sendern unterscheidbar ist. Die SRG habe eine Leitbildfunktion zu erfüllen, heisst es im Bericht.

Im Sport sei die SRG gefordert, vermehrt Kooperationen mit anderen Veranstaltern einzugehen. Weiter erwartet der Bundesrat, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft «besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt». Den Umfang der Finanzierung will der Bundesrat beibehalten. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren wegen des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, will er eine Senkung der Gebührenhöhe prüfen.

Lokalradios von Leistungsauftrag befreien

Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen will der Bundesrat präzisere Vorgaben erlassen, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Anpassungen soll es auch bei den konzessionierten kommerziellen Lokalradios geben, die heute einen publizistischen Leistungsauftrag, aber keinen Anspruch auf Gebührenunterstützung haben. Künftig rechtfertige es sich nicht mehr, dieser Veranstalterkategorie staatliche Pflichten aufzuerlegen, da die Frequenzknappheit im UKW-Band wegfalle, heisst es im Bericht. Der Bundesrat beabsichtigt, sie von der Konzessionspflicht und dem Leistungsauftrag zu befreien. (thi/sda)

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56 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Amboss
17.06.2016 13:49registriert April 2014
Ich finde generell, die SRG macht ihre Sache ziemlich gut. Ein ausgewogenes, gutes Radio- und TV-Programm für alle.

Ich finde aber, wir sollten für unsere Gebühren wirklich etwas erhalten. Nämlich werbefreies TV zur Hauptsendezeit.
Was ist es für ein Genuss, ARD oder ZDF zu schauen. Sendung A fertig, Programmvorschau, Sendung B beginnt.

Und im schweizer Fernsehen: Werbung, Werbung, Werbung. Zwischen jeder Sendung. Und lange Werbeblöcke! Absolut vergleichbar mit den Privaten.
Nur dass die so ihr Programm finanzieren, die SRG aber noch Milliarden Billag erhält...
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Homelander
17.06.2016 15:11registriert Oktober 2014
«... die SRG sich in ihrem Programmangeboten stärker von kommerziellen Anbietern unterscheiden, also im Klartext ein wenig langweiliger werden soll»

Hahaa... der war gut! 3,4 und 5+ (oder wieviele gibt es mittlerweile) sind so viel spannender... oder die ganzen verkackten «HitRadios» mit den grenzdebildauergrinsenden «Moderatoren»...
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Scaros_2
17.06.2016 14:47registriert Juni 2015
Ich verstehe nicht warum es langweilliger werden soll - wer soll den das zielpublikum sein?
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