Der Bundesrat soll prüfen, ob der Bund den Zugang zur Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) hat ein entsprechendes Postulat eingereicht.
Abgelehnt hat sie eine Motion aus dem Nationalrat, der gleich einen verbindlichen Auftrag erteilen will: Einwanderer aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA sollen für eine Dauer von drei bis fünf Jahren von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Der Nationalrat hatte dieser Forderung der FDP-Fraktion unter dem Titel «Keine Einwanderung in unser Sozialsystem» zugestimmt. Die Ständeratskommission sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf, möchte aber die Zuständigkeiten der Kantone in der Sozialhilfe respektieren, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.
Daher hat sie sich für einen Prüfauftrag ausgesprochen. Damit will sie den Bundesrat auch beauftragen, die für die Beurteilung von Einschränkungen nötigen Daten zu erheben, etwa die Nationalitäten ausländischer Sozialhilfebezüger und deren Status zum Zeitpunkt der Zuwanderung. Über das Postulat wird der Ständerat entscheiden. (sda)