Die deutsche Tennislegende Boris Becker wird in der Schweiz nicht mehr wegen Rückzahlung eines Darlehens belangt. Nachdem ein Gericht die Klage seines einstigen Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven bereits in zweiter Instanz abgewiesen hatte, verzichtet dieser nun auf weitere rechtliche Schritte in der Schweiz.
Das teilte sein Anwalt Oliver Habke am Montag mit. Cleven habe seine Forderungen aber im laufenden Insolvenzverfahren in Grossbritannien geltend gemacht.
Er hatte Becker 2015 auf Rückzahlung von zehn Millionen Franken verklagt. Cleven habe aber nicht nachgewiesen, dass er Darlehen an Becker gekündigt hatte, hielten die Gerichte 2017 und in der Berufung im November 2018 fest.
Unstrittig war laut Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hatte. Der Umfang belief sich nach diesen Angaben Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken. (aeg/sda/dpa)