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E-Bikes sind zu schnell für Velowege

E-Bikes sind zu schnell für Velowege: Kommt jetzt die Tempolimite?

Elektrovelos sollen ihr Tempo anpassen. So will der Verkehrs-Club der Schweiz die Sicherheit erhöhen. Doch wie kontrolliert man die Tempolimite?
05.11.2018, 07:10
Barbara Inglin / CH Media
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Auf den Velowegen ist es gefährlicher geworden. 375 Unfälle auf einem Veloweg wurden letztes Jahr registriert, 40 Prozent mehr als vier Jahre zuvor. Die Zunahme ist nicht zuletzt auf die steigende Zahl von E-Bikes zurückzuführen, heisst es beim Bundesamt für Strassen (Astra). Bei jedem fünften Unfall im vergangenen Jahr kollidierte ein E-Bike-Fahrer mit einem anderen E-Bike- oder Velofahrer.

Woman riding an electric bicycle, pictured on July 18, 2012 in Geneva, Switzerland. (KEYSTONE/Martial Trezzini)

Une personne photographie sur un velo electrique, ce mercredi 18 juillet 2012 a Geneve. ...
Für schnelle Velofahrer soll der «Velowegzwang» künftig aufgehoben werden.Bild: KEYSTONE

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) sieht Handlungsbedarf. «Das Problem sind vor allem die grossen Geschwindigkeitsunterschiede», sagt VCS-Präsident Ruedi Blumer. Schnelle E-Bikes sind mit bis zu 45 Stundenkilometern unterwegs, während daneben Kinder und gemütliche Velofahrer in deutlich langsamerem Tempo auf den Velowegen verkehren.

Blumer will die schnellen E-Bikes nicht von den Velowegen verbannen. Diese sollen sich aber an ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern halten – oder aber auf die Strasse ausweichen dürfen. Heute ist dies nicht erlaubt. Verläuft ein Veloweg parallel zur Strasse, gilt eine Benützungspflicht.

Die neue Regel soll nicht auf E-Bikes beschränkt werden. «Auch Rennvelofahrer sind teils sehr schnell unterwegs. Das Tempolimit soll grundsätzlich für alle Be-nutzer von Velowegen gelten», so Blumer.

Blitzkasten am Veloweg?

Tempo 30 auf Velowegen wirft allerdings viele Fragen auf, vor allem jene nach der Kontrollierbarkeit. Braucht es eine Tacho-Pflicht, damit die Velofahrer überhaupt wissen, wie schnell sie unterwegs sind? Müssten sämtliche Velos, mit und ohne Motor, mit einem Nummernschild ausgestattet sein, damit sündige Fahrer auch identifiziert werden können? Heute gilt die Nummernpflicht nur für schnelle E-Bikes. Und: Stehen dereinst gar Blitzkästen am Veloweg?

So weit will der VCS nicht gehen. Vorerst soll Tempo 30 nur als Empfehlung erlassen werden, verbunden mit der Aufhebung der Veloweg-Benützungspflicht. «Damit könnte man Erfahrungen sammeln, und allenfalls später über eine verbindliche Temporegelung diskutieren», so Blumer. Ein weiterer wichtiger Punkt zur Erhöhung der Sicherheit sei eine Verbesserung der Veloinfrastruktur.

Braucht es ein Tempolimit auf Velowegen?

Bundesrat und Parlament wollten bis anhin nichts von einer Aufhebung des Velowegzwangs wissen. Eine entsprechende Motion aus den Reihen der GLP hat der Nationalrat vor vier Jahren verworfen. Der Bundesrat begründete seine Ablehnung damals damit, dass die strikte Trennung von Velo- und Autofahrern in gewissen Situationen die sicherste Variante sei. Wo ein Benützungsobligatorium hingegen keinen Sinn mache, gebe es bereits heute die Möglichkeit, dies entsprechend zu signalisieren.

Allerdings verwies Verkehrsministerin Doris Leuthard in der Ratsdebatte auch darauf, dass das Thema mit dem Aufkommen der E-Bikes noch einmal differenziert betrachtet werden müsse. Ein entsprechender Forschungsauftrag sei bereits erteilt. Die Resultate liegen allerdings bis heute noch nicht vor, es gebe «keinen Zeitplan», teilt das Astra mit.

Auch bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist man sich noch unschlüssig, ob schnelle E-Bikes auf dem Veloweg oder auf der Strasse am besten aufgehoben sind. Aus Sicht der Verkehrssicherheit könne die Frage noch nicht beantwortet werden, man erörtere derzeit Vor- und Nachteile, schreibt die bfu auf Anfrage.

Grundsatzdiskussion gefordert

Neue Bewegung in die Velodebatte bringt die Abstimmung zum Veloarti-kel. Mit grosser Mehrheit hat die Schweizer Bevölkerung vor gut einem Monat dem neuen Bundesbeschluss zugestimmt. Seither steht die Förderung des Veloverkehrs explizit in der Verfassung.

Wow, das ist mal ein E-Bike:

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Agnelli Bici Retro-E-Bikes aus Milano: Handgefertigte Detailarbeit vom Feinsten
quelle: agnellimilanobici.com / agnellimilanobici.com
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Die Verbände der Velo- und Autofahrer, Pro Velo und der TCS, wollen vor diesem Hintergrund erst einmal die Grundlagen klären. Insbesondere die Frage, was überhaupt ein Velo ist. Sprich, welche Verkehrsmittel alle unter ein Velogesetz fallen würden.

Denn mittlerweile tummeln sich immer mehr neuartige Gefährte auf den Strassen und Trottoirs: Segways, elektronische Trottinetts und Hooverboards, eine Art elektronisches Rollbrett, um nur einige zu nennen.

Bundesrat will von Lockerung nichts wissen

«Es bringt nichts, bereits über einzelne Detailanpassungen zu beraten, be-vor diese Grundsatzdiskussion nicht geführt worden ist», sagt Pro-Velo-Präsident und SP-Nationalrat Matthias Aebischer. Ähnlich klingt es bei TCS-Vizepräsident und FDP-Nationalrat Thierry Burkart: «Wir brauchen eine Gesamtauslegeordnung, wer wo unterwegs sein soll. Dazu gehört auch die Frage, wer auf den Velowegen fahren darf oder muss.»

Burkart hat bereits einen Vorstoss eingereicht, der zur Klärung beitragen soll. Geht es nach ihm, sollen die Regeln für die neuen elektrisch angetriebenen Geräte gelockert – und der Langsamverkehr damit attraktiver werden. Denn heute dürfen viele der neuartigen Geräte nur auf privatem Grund benützt werden. Das Fahren auf Trottoirs, Velowegen und Strassen ist untersagt.

Der Bundesrat will von einer allgemeinen Lockerung zwar nichts wissen. Er begründet dies vor allem mit Sicherheitsbedenken. Die Regierung prüft nun aber, ob bestimmte Gefährte wie zum Beispiel motorisierte Trottinette oder Stehroller auf den Velowegen zugelassen werden sollen. (aargauerzeitung.ch)

Die Unfälle mit E-Bikes haben sich verdreifacht

Video: srf
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106 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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egemek
05.11.2018 07:40registriert Mai 2016
Mit Toleranz und gesundem Menschenverstand (Tempo reduzieren, wenn z.B. Kinder vor einem sind oder wenns eng wird) könnte man auf Geschwindigkeitslimiten verzichten.

Es gibt diverse Wege, die mehrere Interessensgruppen teilen müssen, Wanderer und Biker, oder Fussgänger und Reiter, etc. Wenn man Rücksicht nimmt auf die jeweils langsameren, dann geht es auch ohne Gebote.
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Nero1342
05.11.2018 07:34registriert Januar 2018
Ich denke eine Tempolimite braucht es nicht, dafür eine Prüfung darüber, wie man sich in Strassenverkehr verhält.
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Bündn0r
05.11.2018 11:22registriert Januar 2018
Das eigentliche Problem ist doch, dass viele EBikeler mit dem Tempo überfordert sind. Jeder, egal wie unsportlich, erreicht die 25 bzw 45 Km/h, während bei herkömlichen Velos geübte/trainierte Fahrer schneller fahren können und gleichzeitig sicherer fahren. (Soll nicht heissen, dass alle hardcore Gümmeler perfekt und sicher fahren)
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