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Polizei sperrt «illegales» Download-Portal Lul.to

Wer Lul.to besucht, sieht nur noch diese Mitteilung der deutschen Polizei: «Diese Plattform und der kriminelle Inhalt wurden beschlagnahmt.»  
Wer Lul.to besucht, sieht nur noch diese Mitteilung der deutschen Polizei: «Diese Plattform und der kriminelle Inhalt wurden beschlagnahmt.»  

Polizei sperrt «illegales» Download-Portal Lul.to

Es war eine der grössten Download-Seiten für Bücher, Zeitschriften und Musik: Nun wurde die Website Lul.to von der deutschen Polizei vom Netz genommen. Drei Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft.
22.06.2017, 12:3022.06.2017, 12:39
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Die Domain www.Lul.to ist offline. Gegen die Betreiber der Webseite, die in Untersuchungshaft sitzen, würden umfangreiche Ermittlungen geführt, teilte das deutsche Landeskriminalamt (LKA) aus Sachsen mit. Auf dem ehemaligen Download-Portal für Bücher, Zeitschriften, Hörbücher und Musik prangt nun der Hinweis: «Diese Plattform und der kriminelle Inhalt wurden beschlagnahmt.» 

«Auf dem Online-Portal wurden unter dem Motto ‹Lesen und Lauschen› ohne Einwilligung der Urheber Bücher, Hörbücher sowie Zeitungen und Zeitschriften als MP3- oder PDF-Dateien zum Download angeboten», schreibt Spiegel Online. Die Inhalte wurden zum Schleuderpreis von wenigen Rappen verkauft. In Deutschland und den meisten anderen Ländern ist sowohl das Betreiben als auch die Nutzung solcher Download-Portale strafbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach entschieden, dass nur der Rechte-Inhaber entscheiden darf, ob und wie seine Inhalte den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Laut Landeskriminalamt umfasste das Angebot mehr als 200'000 Titel. Mehr als 30'000 Kunden hätten den Dienst genutzt, davon stammten etwa zehn Prozent aus der Schweiz. Die Nutzerdaten dürften nun bei der Polizei sein, sofern sie von Lul.to gespeichert wurden.

Schweizer Nutzer von Lul.to, die lediglich Inhalte heruntergeladen haben, haben voraussichtlich nichts zu befürchten. Der Download von urheberrechtlich geschützten E-Books, Hörbüchern, Musik, Filmen und Serien ist in der Schweiz für den Privatgebrauch bislang legal. Hingegen darf kostenpflichtige Software generell auch für den Eigengebrauch nicht heruntergeladen werden.

(oli)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Cash
22.06.2017 12:59registriert April 2016
Wieso höre ich erst davon, wenn es lul.to nicht mehr gibt? 💩
483
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2
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