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The Pirate Bay verletzt Urheberrecht: Internet-Provider können die Webseite sperren

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Die obersten EU-Richter haben entschieden: Die Online-Tauschbörse The Pirate Bay handelt illegal.Bild: ETIENNE LAURENT/EPA/KEYSTONE

Wer Filme und Serien herunterlädt, hat nun ein Problem. Filesharing-Portalen droht das Aus

Filesharing-Portale wie The Pirate Bay verletzen das Urheberrecht der Film- und Musikbranche. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit ist der Weg für Internet-Provider frei, Download-Seiten zu sperren.
14.06.2017, 17:2814.06.2017, 18:47

Filesharing-Portale, die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber geschützte Werke zugänglich machen, sind illegal. Die Betreiber solcher Websites begehen Urheberrechtsverletzungen und können strafrechtlich verfolgt werden.

Die obersten EU-Richter haben entschieden, dass Online-Tauschbörsen auch dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, wenn sie Filme, Serien oder Songs nicht selbst bereitstellen, sondern diese von den Nutzern hochgeladen werden. The Pirate Bay hatte sich darauf berufen, dass die Verantwortung allein bei den Nutzern der Tauschbörse liege. 

Für The Pirate Bay wird die Luft dünn

Mit dem Urteil könnte sich der Druck auf die Internet-Provider erhöhen, auch ähnliche Webseiten zu sperren, sobald Musik- und Filmindustrie klagen. Anders gesagt: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte es für die Inhalte-Anbieter einfacher werden, entsprechende Online-Tauschbörsen in der EU blockieren zu lassen.

Für Schweizer Internet-Anbieter hat das EU-Urteil keine direkten Folgen. The Pirate Bay dürfte von der Schweiz aus weiter verfügbar bleiben, allerdings könnte die Tauschbörse bald verwaisen, wenn sie in der EU flächendeckend gesperrt wird.

Technische Blockaden in anderen Ländern wurden von den Machern der Tauschbörse in der Vergangenheit jedoch immer wieder umgangen. Auch die Nutzer selbst können Netzsperren von Internet-Providern einfach umgehen, aber längst nicht alle wissen, wie das geht.

Darum haben die Richter gegen Pirate Bay entschieden

Die Richter kamen zum Schluss, dass The Pirate Bay geschützte Inhalte jedermann zur Wiedergabe zugänglich macht. Diese «öffentliche Wiedergabe» ist der springende Punkt. Denn laut EU-Recht dürfen nur die Rechteinhaber darüber entscheiden, ob ihre Filme oder Musik öffentliche zugänglich gemacht werden.

In den Augen des Gerichts ist das Verlinken und Auffindbar machen von Dateien strafbar, wenn die Betreiber der Tauschbörse wussten, dass es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.

Das oberste Gericht der EU stellt also insbesondere darauf ab, ob die Betreiber von solchen Filesharing-Websites Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hatten oder hätten haben müssen.

Die Richter argumentieren, dass die Betreiber der Online-Tauschbörse über die geschützten Werke, die sie öffentlich auffindbar gemacht haben, Bescheid wussten. Sie hätten ihre Nutzer auf Blogs und Foren von The Pirate Bay gar dazu animiert, illegale Inhalte hochzuladen.

Somit ist nach Ansicht der Richter das Argument der Verteidigung nichtig, dass die Verantwortung für die illegal zur Verfügung gestellten Werke nur bei den Nutzern liegen würde.

Zum Gerichtsurteil kam es, nachdem eine in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung gegen zwei holländische Internet-Provider geklagt und gefordert hatte, dass diese ihren Kunden den Zugang zu der Tauschbörse blockieren.

Profit machen mit der Tauschbörse

Für das Gericht ist klar, dass die Betreiber genau wussten, welche Inhalte über ihre Plattform verbreitet werden. Zudem werde The Pirate Bay mit der Absicht betrieben, über Anzeigenwerbung Gewinne zu erwirtschaften.

«The Pirate Bay ist eine Art Google für Filme, Musik, Software und weitere Dateien. Die Plattform stellt die Werke nicht selber zur Verfügung, sondern zeigt den Nutzern nur, wo sie zu finden sind», erklärt die« Süddeutsche Zeitung» das Prinzip der Online-Tauschbörse.

The Pirate Bay ist quasi das Google für die Suche nach Filmen, Musik und Software.
The Pirate Bay ist quasi das Google für die Suche nach Filmen, Musik und Software.screenshot: piratebay

Die schwedische Tauschbörse hat weltweit rund sieben Millionen registrierte Nutzer. Die Pirate-Bay-Gründer waren laut Spiegel Online «bereits 2009 wegen Beihilfe zu Verstössen gegen das Urheberrecht verurteilt worden». 

Ende April 2017 hatte der Europäische Gerichtshofs mit der gleichen Begründung TV-Boxen in der EU verboten, die den kostenlosen Zugriff auf Filme, Serien und Sportübertragungen aus dem Netz ermöglichen. Davon betroffen sind nur TV-Boxen mit vorinstallierter Software, die dem Nutzer Zugang zu Filmen, Serien, etc. auf Streaming-Portalen ermöglichen.

Konkret sind solchen Geräten Linksammlungen beigefügt, die den Nutzer auf Streaming-Seiten weiterleiten. Davon ausgenommen sind Streaming-Geräte wie Googles Chromecast, Amazons Fire Stick oder Apple TV, die ohne vorinstallierte Software zu in der EU illegalen Streaming-Seiten ausgeliefert werden.

Video: srf

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Was du im Internet legal herunterladen darfst – und was definitiv nicht
Filme darfst du in der Schweiz unabhängig von der Quelle herunterladen oder streamen. In den folgenden Bildern erfährst du, was du sonst noch darfst.
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60 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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St0llenTr0ll
14.06.2017 21:15registriert Mai 2017
"The Pirate Bay dürfte von der Schweiz aus weiter verfügbar bleiben, allerdings könnte die Tauschbörse bald verwaisen, wenn sie in der EU flächendeckend gesperrt wird."

Ihr wisst schon dass TPB nicht nur von Europäern benutzt wird?
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giguu
14.06.2017 19:05registriert Dezember 2015
Solange die Filmindustrie es verpennt einen anständigen Stream7ngdienst bereitzustellen, lade ich das Zeugs halt runter. Netflix hab ich schon, aber da gibt es ja auch nur ein schmales Angebot, weil mit den Filmerechten gerne gehandelt wird. Letztens musste ich mir die neue House of Cards Staffel runterladen, weil Netflix diese im D-sprachigen Raum lieber an Sky verkauft, anstatt diese für ihre Kunden bereitzustellen.... hmpf! Echt ärgerlich, wenn man zwar Geld ausgeben möchte, die Industrie einem aber nur den illegalen Weg übrig lässt, wenn man nicht warten will...
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derEchteElch
14.06.2017 19:33registriert Juni 2017
Im Gegensatz zu Europa/Deutschland und Co. Kann und darf in der Schweiz alles heruntergeladen werden, dessen Inhalt nicht illegal ist. Nur das zur Verfügung stellen solcher Dowloads (also der Upload) kann strafbar sein.
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