Schweiz
Luftfahrt

So will Skyguide den Luftraum-Zugang für Drohnen regeln

100'000 Drohnen in der Schweiz: So will Skyguide den Luftraum-Zugang regeln

14.09.2017, 15:4814.09.2017, 16:35

Die Integration der Drohnen in den Luftraum ist dringend nötig. Nach Schätzungen des BAZL wurden in den vergangenen Jahren in der Schweiz mindestens 100'000 Drohnen verkauft. Die Zahl dürfte noch deutlich steigen. Die Schweizer Flugsicherung Skyguide zeigt nun eine technische Lösung für deren gesicherten Luftraum-Zugang.

Die Lösung basiert auf dem System U-Space, dessen Funktionen am Donnerstag von Skyguide in Genf demonstriert wurde. Das System kann auf alle Arten von Drohnen angewandt werden. Deren Benutzer müssen sich vor dem Flug über das Smartphone registrieren. Neben der Handynummer wird auch eine Identifikation der Person durchgeführt.

Fehlbarer Pilot kann geortet werden

Drohnenpiloten legen danach über das System ihren Flugplan Skyguide vor und erhalten entweder eine Bewilligung oder müssen die Flugroute anpassen. Sowohl die Flugsicherung wie auch der Benutzer können danach den Flug der Drohne verfolgen und sehen auch die anderen Fluggeräte im Luftraum.

Dank der Registrierung können Drohnen auf unerlaubten Flugrouten oder auf Kollisionskurs rasch einem Drohnenpiloten zugewiesen werden. Ein fehlbarer Pilot kann über sein Handy schnell kontaktiert werden. Das soll die Sicherheit aller Luftraum-Benutzer erhöhen.

Einheitliches System für Europa

Projektpartner ist auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). U-Space könnte als technische Basis für die gesetzliche Regulierung dienen. Diese findet nicht nur auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene statt.

Bislang gibt es pro Land eigene Gesetze für den Umgang mit Drohnen. Die Europäische Kommission drängt auf ein einheitliches System, das Projekt dürfte aber nicht vor 2019 abgeschlossen sein. Der Bundesrat hatte im Juni angekündigt, eine europäische Lösung abzuwarten.

In der Schweiz braucht es beispielsweise für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern rund um einen Flughafen eine Bewilligung. Die Anwendung dieser Gesetzgebung ist jedoch schwierig, da es bislang kein Drohnen-Register gibt. Die Behörden wissen nicht, wem eine Drohne gehört und können Drohnen auch während des Fluges nicht orten.

Koordination mit Luftverkehr

Die bisherige Reglementierung wird dem stark wachsenden Drohnen-Markt nicht mehr gerecht, zumal die professionelle Anwendung auf dem Vormarsch ist. Drohnen dienen beispielsweise für Transporte und Lieferungen wie jene der Post, die in Lugano ab 2018 mit Drohnen regelmässig Laborproben für die Tessiner Spitäler transportieren will.

Auch bei der Ausmessung und Kartografie sowie der Beobachtung von schwer zugänglichen Orten kommen viele Drohnen zum Einsatz. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Drohnenflüge mit der Zivil-Luftfahrt in der Schweiz koordiniert werden, was heute per Antrag vorgenommen wird.

Drohne + Alkohol = ... Ach, schau selbst!

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