Kürzlich hat Apple «die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Apple-Mediendienste» geändert. Wieder mal.
Und wieder mal haben hunderte Millionen User ohne weiter zu überlegen zugestimmt. Denn wie wir alle wissen, handelt es sich um viele Seiten schwer verdaulicher verständlicher Juristensprache. Nun, watson hat sich das Vertragswerk zur Brust genommen und listet spezielle Punkte auf.*
* Dies sind keine Fake News. Der Beitrag kann aber (ungewollt) Spuren von Satire und Ironie enthalten.
Man darf mithilfe von Apps keine Atombomben basteln
«Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Sie diese Produkte nicht für Zwecke nutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbesondere nicht um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.»
Allgemeine Geschäftsbedingungenquelle: apple.com
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Apple darf dich jederzeit überwachen...
... aber natürlich nur aus gutem Grund:
«Apple kann Ihre Nutzung der Dienste und Inhalte überwachen um sicherzustellen, dass Sie diese Nutzungsregeln befolgen.»
Allgemeine Geschäftsbedingungenquelle: apple.com
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Du darfst die Familie höchstens zweimal pro Jahr wechseln
Multiple Persönlichkeiten haben ein Problem:
«Sie können nur einer Familie zur gleichen Zeit angehören und höchstens zweimal im Jahr einer Familie beitreten.»
Allgemeine Geschäftsbedingungenquelle: apple.com
Wir bleiben bei der so genannten Familienfreigabe, die es ermöglicht bei Apple bezogene Inhalte mit andern zu teilen:
«Sie können eine Audio-Playlist bis zu sieben Mal zum Zweck des Anhörens auf CD brennen (diese Begrenzung gilt nicht für DRM-freie Inhalte).»
Für Vertreterinnen und Vertreter der «Generation Spotify»: Früher, das heisst vor dem Aufkommen der Streaming-Dienste, war es üblich, Songs zu rippen und auf CD zu brennen. (DRM ist das Kürzel für einen digitalen Kopierschutz-Mechanismus, der das Verbreiten von nicht bezahlter Musik verhindern soll.)
Aus dem iBook-Store bezogene Inhalte dürfen NICHT gebrannt werden
«Sie dürfen Inhalte des iBook Store nicht auf Datenträger brennen.»
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Du kannst keine Apps kaufen, auch wenn du dafür im App Store bezahlst
«Die über den App Store zur Verfügung gestellten Apps werden an Sie lizenziert, nicht verkauft.»
Es ist ein bisschen wie im Kommunismus: Alles gehört (ein bisschen) allen, aber nichts gehört wirklich dir.
Jailbreaks sind des Teufels
«Sie dürfen die in den Diensten enthaltenen Sicherungstechnologien nicht manipulieren oder umgehen.»
«Sie dürfen nur mit der Software von Apple auf unsere Dienste zugreifen und diese Software nicht modifizieren oder modifizierte Versionen dieser Software verwenden.»
Allgemeine Geschäftsbedingungenquelle: apple.com
Korruption, Viren und Hacking bei Apple-Diensten sind «Höhere Gewalt»
«Apple gibt keine sonstigen Versprechen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Dienste und gewährleistet insbesondere nicht, dass: (...) die Dienste frei von Verlusten, Korruption, Angriffen, Viren, Eingriffen, Hacking oder anderen sicherheitsrelevanten Störungen sein werden, die als Fälle Höherer Gewalt gelten werden.»
Gemeint sind folgende Dienste: iTunes Store, App Store, iBooks Store, Apple Music und Apple News.
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Erwachsene und Minderjährige sollten diesen Vertrag verstehen
«Kinder unter dem Alter der Volljährigkeit sollten diese Vereinbarung mit ihrem Elternteil oder Erziehungsberechtigten durchsehen, um sicherzustellen, dass das Kind und der Elternteil oder Erziehungsberechtigte diese Vereinbarung verstehen.»
So lautet der letzte Satz von Apples Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das war's schon fast. Nur noch das:
Fun Fact: Bei Apple gibt's einen «Multi-Pass»
Als Fan von Luc Besson und ehemaliger Fan von Bruce Willis denke ich bei «Multi-Pass» unweigerlich an die zauberhafte Milla Jovovich, die in «Das Fünfte Element» eine weibliche Superwaffe namens Leeloo spielte. Das 1997 in Frankreich produzierte Science-Fiction-Spektakel war einer der erfolgreichsten europäischen Filme und kommt dieser Tage als 4K-Version zurück ins Kino. Tipp für junge watson-User: Gucken!
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Die beliebtesten Kommentare
FlohEinstein
04.09.2017 09:57registriert September 2014
Das mit dem Kauf und Lizenzierung von Software ist eigentlich immer so – man kann vereinfacht gesagt nur Rechte daran erwerben, z.B. das Recht zur Verwendung (= Benutzerlizenz). Der "Kauf der Software" wäre gleichbedeutend mit "dem Hersteller alle Rechte inkl. das Recht zum Weiterverkauf abkaufen". Meistens ziemlich teuer :-)
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