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Sex oder Kündigung: Chef einer Serviceangestellten verurteilt

«Du hast die Wahl: Sex oder Kündigung»: Chef einer Serviceangestellten verurteilt

«Ich will Sex mit dir, sonst kündige ich dir»: Weil er dies zu einer Serviceangestellten sagte, wurde ihr Vorgesetzter im Restaurant verurteilt. Es half ihm nichts, dass er behauptete, die Bemerkung sei nicht ernst gemeint gewesen und nur im Spass gefallen.
18.03.2017, 07:1619.03.2017, 03:38
Fabian Hägler / Schweiz am Wochenende
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Karola (alle Namen geändert) braucht Geld, um ihr Studium zu finanzieren. Im November 2014 nahm die Frau deshalb eine Stelle als Serviceangestellte in einer Pizzeria in der Region Aarau an. «Ich habe rasch gemerkt, dass dort etwas nicht in Ordnung war», sagte ihr Freund, der 33-jährige Pavel, diese Woche vor dem Bezirksgericht Aarau.

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Karola habe ihm nach kurzer Zeit von anzüglichen Sprüchen und sexuellen Übergriffen ihres Chefs im Restaurant erzählt. So ist es auch im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nachzulesen, diese hatte den 43-jährigen Mehmet, ihren Vorgesetzten in der Pizzeria, wegen sexueller Belästigung verurteilt.

Die Vorwürfe sind massiv: Sie habe die Wahl, entweder sie würden ficken oder er werde ihr kündigen, soll Mehmet zu Karola gesagt haben. Zudem habe er die Serviceangestellte aufgefordert, im kurzen Rock und mit Strapsen zur Arbeit zu kommen.

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Serviceangestellte sind exponiert, sexuelle Belästigungen müssen sie sich weder von Gästen noch vom Vorgesetzten gefallen lassen.Bild: KEYSTONE

Laut der Staatsanwaltschaft blieb es nicht bei verbalen Übergriffen: Mehmet soll Karola ans Gesäss und an die Brüste gegriffen haben, ihr den Rock hochgeschoben und zwischen die Beine gefasst oder ihr seinen Penis präsentiert haben. «Die Vorfälle fanden statt, wenn sonst niemand anwesend war», heisst es in der Anklageschrift. Und: «Aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Beschuldigten getraute sie sich nicht, sich stark gegen diesen zu wehren.»

Erpressung mit Tonaufnahmen

Karola selber erschien nicht zur Gerichtsverhandlung. Pavel, ihr Freund, sagte bei der Befragung, er habe einen Rechtsanwalt um Rat gebeten. Dieser habe ihm gesagt, dass es sehr schwierig sei, sexuelle Belästigung zu beweisen. «Er sagte, eine Möglichkeit seien Tonaufnahmen, wies mich aber auch darauf hin, dass dies illegal ist.» Dennoch entschlossen sich die beiden dazu.

Pavel ging noch weiter: Er kreuzte eines Tages bei Mehmet auf und verlangte von diesem 25'000 Franken – sonst würde er mit den Aufnahmen zur Polizei gehen. Als sich Mehmet weigerte, auf die Erpressung einzugehen, zeigte ihn Pavel an, was das Verfahren erst auslöste.

Mehmet räumte zwar ein, dass im Restaurant anzügliche Bemerkungen gefallen seien. «Das war aber alles nicht ernst gemeint und nur Spass», verteidigte sich der 43-Jährige, dessen Frau die Pizzeria führt. Er gab sich überzeugt, dass Karola dies begriffen habe. «Sie lachte bei den Sprüchen, auch als ich scherzhaft sagte, ich wolle Sex mit ihr oder würde sie entlassen», sagte Mehmet.

Dennoch sprach das Gericht ihn der sexuellen Belästigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von 500 Franken. Er habe die anzüglichen Bemerkungen zugegeben, sagte die Gerichtspräsidentin. Sie ergänzte, Mehmet habe in seiner Funktion als Vorgesetzter eine erhöhte Verantwortung gegenüber der Serviceangestellten – gerade, wenn es darum gehe, was man einer Mitarbeiterin in dieser Position sagen dürfe und was nicht.

Körperliche Übergriffe nicht bewiesen

Von den Vorwürfen, er habe Karola unsittlich angefasst, wie sie die Staatsanwaltschaft erhob, wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen. Diese hatte Mehmet auch vehement bestritten: Er habe Karola nie berührt, schon gar nicht am Po oder an den Brüsten. Das Gericht befand, die Vorwürfe liessen sich nicht beweisen, Karolas Aussagen seien bei diesen Punkten nicht glaubwürdig.

Die heimlichen Tonaufnahmen erwiesen sich für Pavel und Karola letztlich als zweischneidig. Einerseits bildeten sie die Basis für den Schuldspruch wegen sexueller Belästigung gegen Mehmet. Andererseits wurde das Paar deswegen auch schuldig gesprochen: Karola schon früher per Strafbefehl, den sie akzeptiert hatte, Pavel bei der Verhandlung.

Das Gericht verurteilt den polnischen Bodenleger zu einer bedingten Geldstrafe von 6300 Franken und einer Verbindungsbusse von 1600 Franken. (aargauerzeitung.ch)

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43 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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l'aglia
18.03.2017 09:54registriert Dezember 2015
Oh, wie ich unser Rechtsystem liebe: Bodenleger bekommt höhere Geldstrafe aufgebrummt als der Chef seiner Freundin - der seine Angestellte sexuell belästigt hat - weil der Bodenleger und besagte Freundin die sexuelle Belästigung beweisen wollten/mussten. Herrlich.
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Addidi
18.03.2017 10:10registriert März 2014
Wie unnütz ist denn das Urteil? Der wirkliche Staftäter zahlt nur 500 Stutz und das paar fast 8000.-??
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flimmergruen
18.03.2017 09:52registriert Januar 2017
Darum merke: für das Gericht sind die Tonaufnahmen von der Belästigung gravierender als die Belästigung selbst. Schutz der Privatsphäre vor Schutz der sexuellen Integrität. Oder hat Pavel die Busse und Strafe für die Erpressung kassiert? (Geht leider aus dem Text nicht klar hervor).
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