Der Bund hat zwischen Mai 2015 und September 2017 verzollten Shisha-Tabak zu hoch besteuert. Dabei stützte er sich auf eine Verordnung des Bundesrats, für die eine gesetzliche Grundlage fehlte. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Mit dem am Freitag publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde der Zollbehörde abgewiesen. Im konkreten Fall hatte ein Tabakhändler im März und April 2015 mehrere Tonnen Wasserpfeifen-Tabak bestellt.
Im August 2015 kam vorerst ein kleiner Teil davon zur Verzollung, nämlich 18 Kilogramm. Die Behörde verlangte jenen Tarif, der auch für Feinschnitt-Tabak gilt. Er beträgt 38 Franken pro Kilogramm und 25 Prozent des Kleinhandelspreises. Pro Kilo sind mindestens 80 Franken zu bezahlen.
Diesen Tarif schrieb die seit Mai 2015 in Kraft getretene Verordnung für Wasserpfeifen-Tabak vor, die gemäss Gesetz vom Bundesrat erlassen wird. Das Bundesgericht hält nun – wie bereits das Bundesverwaltungsgericht – fest, dass der Bundesrat mit dieser Bestimmung seine Kompetenzen überschritten hat.
Das entsprechende Gesetz, das den Erlass einer solchen Verordnung zugelassen hätte, trat nämlich erst am 1. September 2017 in Kraft. Die Verordnung darf für diese Zeitspanne deshalb nicht angewendet werden.
Für die Zeit seit Erlass der Verordnungsbestimmung und dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt deshalb ein Steuertarif, der nur zwölf Prozent des Kleinhandelspreises beträgt. (whr/sda)