Im Abstand von exakt fünf Jahren hat offenbar derselbe Täter zweimal zugeschlagen: Am 15. Dezember 2010 hat der unbekannte Mann im Zürcher Seefeld eine Psychoanalytikerin getötet, am 15. Dezember 2015 war er an der Tötung eines Ehepaars in Laupen BE beteiligt. Darauf deuten DNA-Spuren hin.
An beiden Tatorten wurden im Zuge der Ermittlungen viele Spuren gesichert: Dabei zeigte sich bereits vor längerer Zeit, dass sowohl in Zürich als auch in Laupen identische DNA-Spuren gefunden wurden. «Dabei dürfte es sich um die DNA des Täters handeln», teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Donnerstag mit.
Die sichergestellte DNA ist in den entsprechenden Datenbanken nicht verzeichnet - die Spur konnte bislang niemandem zugeordnet werden. Bekannt ist gemäss den Analysen nur, dass sie von einer männlichen Person stammt.
Eine 56-jährige Psychoanalytikerin war am 15. Dezember 2010 in ihrer Praxis in Zürich tot aufgefunden worden. Nachdem die ersten Ermittlungen nicht zum Täter führten, wurde im darauffolgenden Mai der schweizweit erste DNA-Massentest durchgeführt: 300 Männer mussten zur Speichelprobe antreten. Der Test blieb erfolglos.
Genau fünf Jahre nach dem Tötungsdelikt in Zürich wurde am 15. Dezember 2015 in Laupen ein Ehepaar gewaltsam getötet. Die Leichen einer 64-jährigen Frau und ihres 74-jährigen Ehemannes wurden erst einige Tage später am 18. Dezember gefunden.
Die Übereinstimmung des Datums fiel auch den Ermittlungsbehörden auf, wie der zuständige Zürcher Staatsanwalt auf Anfrage sagte. Doch ob es sich dabei um einen Zufall handelt oder mehr dahinter steckt, sei offen.
Über Details zu den beiden Taten machen die Ermittlungsbehörden keine weiteren Angaben. So ist nur bekannt, dass das Zürcher Opfer Stichverletzungen hatte. Die beiden Opfer im bernischen Laupen wiesen «sowohl Verletzungen von scharfer wie auch massiver stumpfer Gewalteinwirkung» auf.
Da es sich um denselben Täter handeln dürfte, werden aber die nach den beiden Tötungsdelikten einzeln ausgesetzte Belohnungen zusammengelegt: Somit können Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, mit maximal 30'000 Franken belohnt werden. (whr/sda)