Im Juni reichte SP-Nationalrat Cédric Wermuth im Parlament einen Vorstoss zum Thema Schönheitsoperationen ein. Wermuth verlangte darin mehr Transparenz bei Schönheits-Ops. Und er fordert den Bundesrat auf, eine zwingende psychosexuelle Beratung durch eine unabhängige Fachperson vor jeder Operation und ein Verbot von Schönheits-OPs für unter 18-Jährige zu prüfen.
Zwei Monate später hat der Bundesrat Wermuths Anfrage beantwortet – und sieht keinen Bedarf, mehr Transparenz zu schaffen. So heisst es in der Antwort, dass Schönheitsoperationen im geltenden Recht, «namentlich durch das Prinzip der aufgeklärten Einwilligung und durch die ärztliche Sorgfaltspflicht, genügend geregelt sind». Zudem seien Schönheitsärzte, wie normale Ärzte dazu verpflichtet, über Wirkung und Risiken von medizinischer Eingriffe zu informieren. Einen Handlungsbedarf in Sachen Schönheits-Ops sieht der Bundesrat deshalb nicht.
Alles andere als zufrieden mit dieser Aussage ist Nationalrat Cédric Wermuth. «Eine Frechheit», sei die Antwort des Bundesrates. «Offenbar interessieren gleichstellungspolitische Fragen dieses Gremium nicht», kritisiert er.
(ohe)